YDE CDM

Der Europäische Zahlungsbefehl  ist eine grenzüberschreitende Prozedur zur Beitreibung von Forderungen bis zu einem Wert von 10.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) nicht überschreiten. 


Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann bei Forderungen bis zu einem Wert von 5.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) angewandt werden. 

  • Eintragung bei der Handwerkskammer Trier 
  • Anfrage einer deutschen USt-Nummer  
  • Antrag zur Freistellung (Steuerabzug) 
  • Ausstellung einer EU-Bescheinigung 

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Ordnungsgemäß müssen folgende Angaben auf der Rechnung aufgeführt sein: 

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. (DE Steuernummer bei Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens);
  • Finanzamtsbezogene Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer;
  • Ausstellungsdatum der Rechnung;
  • Fortlaufende Rechnungsnummer; 
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung; 
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung; 
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts; 
  • Anzuwendender Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag; 
  • Im Falle einer Steuerbefreiung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich (z.B. ”Innergemeinschaftliche Lieferung”); 
  • Ggf. Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren), beispielsweise bei Bauleistungen sowie bei Werklieferungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Einzelheiten siehe § 13 b UStG). 

Die Registrierung muss bei dem jeweilig zuständigen Netzanbieter geschehen.

Für Anschlüsse in der Region Trier ist z.B. die Westnetz zuständig.  

Grundsätzlich bleibt der entsandte Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung der luxemburgischen Sozialversicherung unterworfen.

Er muss jedoch im Fall einer Entsendung im Besitz der Entsendebescheinigung A1 sein. Diese kann auf der Webseite des Centre Commun de la Sécurité Sociale   beantragt werden.