FAQ Dienstleistungserbringung
FAQ Dienstleistungserbringung
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Deutschland
Welche Anträge kann die Chambre des Métiers für mich übernehmen?
Welche Anträge kann die Chambre des Métiers für mich übernehmen?- Eintragung bei der Handwerkskammer Trier
- Anfrage einer deutschen USt-Nummer
- Antrag zur Freistellung (Steuerabzug)
- Ausstellung einer EU-Bescheinigung
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Mein Kunde im Ausland bezahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?
Mein Kunde im Ausland bezahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?Der Europäische Zahlungsbefehl ist eine grenzüberschreitende Prozedur zur Beitreibung von Forderungen bis zu einem Wert von 10.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) nicht überschreiten.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann bei Forderungen bis zu einem Wert von 5.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) angewandt werden.Wo muss ich meinen Betrieb melden, wenn ich an das öffentliche Stromnetz anschließe?
Wo muss ich meinen Betrieb melden, wenn ich an das öffentliche Stromnetz anschließe?Die Registrierung muss bei dem jeweilig zuständigen Netzanbieter geschehen.
Für Anschlüsse in der Region Trier ist z.B. die Westnetz zuständig.
Welche Angaben dürfen auf einer Rechnung nicht fehlen?
Welche Angaben dürfen auf einer Rechnung nicht fehlen?Ordnungsgemäß müssen folgende Angaben auf der Rechnung aufgeführt sein:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. (DE Steuernummer bei Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens);
- Finanzamtsbezogene Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer;
- Ausstellungsdatum der Rechnung;
- Fortlaufende Rechnungsnummer;
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung;
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung;
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts;
- Anzuwendender Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag;
- Im Falle einer Steuerbefreiung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich (z.B. ”Innergemeinschaftliche Lieferung”);
- Ggf. Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers (Reverse-Charge-Verfahren), beispielsweise bei Bauleistungen sowie bei Werklieferungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Einzelheiten siehe § 13 b UStG).
Wofür wird ein A1 Formular benötigt?
Wofür wird ein A1 Formular benötigt?Grundsätzlich bleibt der entsandte Arbeitnehmer für die Dauer der Entsendung der luxemburgischen Sozialversicherung unterworfen.
Er muss jedoch im Fall einer Entsendung im Besitz der Entsendebescheinigung A1 sein. Diese kann auf der Webseite des Centre Commun de la Sécurité Sociale beantragt werden.
Wer ist Kleinunternehmer in Deutschland?
Wer ist Kleinunternehmer in Deutschland?Unternehmer die beim Finanzamt den Kleinunternehmer-Status nach § 19 UStG beantragt haben und vom Finanzamt als Kleinunternehmer anerkennt sind, müssen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen
- im Vorjahr nicht über 22.000 EUR gelegen hat und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird.
Wie lange muss man auf die DE Steuernummer warten?
Wie lange muss man auf die DE Steuernummer warten?Bei Neuanfrage kann die Zuteilung der Steuernummer etwa 2 Monate dauern.
Wann brauche ich eine DE Steuernummer?
Wann brauche ich eine DE Steuernummer?Die Beantragung einer Umsatzsteuernummer (Ust-Nr.) hängt von der Geschäftstätigkeit und dem Zweck der Dienstleistung ab.
Ein luxemburgisches Unternehmen, das in Deutschland eine Dienstleistung bzw. Warenlieferung für einen in Deutschland nicht Umsatzsteuerpflichtigen erbringt (z.B. Privatkunde), ist verpflichtet eine Umsatzsteuernummer zu beantragen.
Wenn die Dienstleistung für einen in Deutschland Umsatzsteuerpflichtigen erbracht wird (z.B. in Deutschland ansässiges Unternehmen), kann ohne Umsatzsteuer verrechnet werden und somit braucht man keine deutsche Umsatzsteuernummer zu beantragen. In diesem Fall muss auf der Rechnung vermerkt werden, dass die Steuerschuld vom Vertragspartner getragen wird „Reglung §13b Umsatzsteuergesetz ist vereinbart“.
Im Handwerk handelt es sich allerdings oft um die Erbringung einer grundstücksbezogenen Leistung. Im Falle einer grundstücksbezogenen Leistung fällt die MwSt. des Landes an, in dem das Grundstück belegen ist.
Was passiert bei Verstoß gegen die Vorschriften bei der Entsendung von Mitarbeitern?
Was passiert bei Verstoß gegen die Vorschriften bei der Entsendung von Mitarbeitern?Die Einhaltung der Bestimmungen wird streng durch die deutschen Zollbehörden kontrolliert.
Der Bußgeldrahmen bei Verstößen im Zuständigkeitsbereich der FKS geht bis zu 500.000 EUR, z.B. bei Mindestlohnverstößen oder illegaler Ausländerbeschäftigung.
Bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Prüfungen, wie z.B. die Nicht-Aufzeichnung von Arbeitszeiten, können Strafen bis zu 30.000 EUR ausgesprochen werden.
Es kann auch zum Ausschluss an der Teilnahme öffentlicher Ausschreibungen kommen.
Wenn man gegen die Bestimmungen des AEntG (Arbeitnehmerentsendegesetzes) verstößt und mit einer Geldbuße von 2.500 EUR oder mehr belegt wird, kann man zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.Was ist die 19-Tage-Regel?
Was ist die 19-Tage-Regel?Wer in Deutschland wohnt, in Luxemburg angestellt ist und mehr als 19 Tage im Jahr außerhalb Luxemburgs gearbeitet hat, ist verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.
Steuerzahler muss in diesem Fall berechnen, welcher Anteil des Einkommens auf Deutschland und welcher auf Luxemburg entfällt. Die „Bagatellgrenze“ von 19 Tagen ermitteln die Finanzbeamten anhand konkreter Vorgaben. „So müssen Grenzpendler bereits ab einer Tätigkeit von einer Stunde in Deutschland einen ganzen Arbeitstag abrechnen“. Urlaubstage zählen nicht zu den Arbeitstagen. Tage, an denen Steuerzahler erkrankt waren oder Mutterschaftsgeld erhalten haben, werden in Luxemburg versteuert.
Wann kommt die 183-Tage-Regelung zur Anwendung?
Wann kommt die 183-Tage-Regelung zur Anwendung?Im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist die 183-Tage Regelung für Arbeitnehmer, die in Luxemburg wohnhaft sind, nur in zwei Fällen von Bedeutung:
a) Ein in Luxemburg wohnhafter Arbeitnehmer ist bei einem luxemburgischen Arbeitgeber angestellt und arbeitet für diesen an mehr als 183 im Kalenderjahr in Deutschland bzw. nicht in Luxemburg.
b) Ein in Luxemburg wohnhafter Arbeitnehmer ist bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt und arbeitet an mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr tatsächlich in einem Drittstaat – jeder andere Staat außer Deutschland und Luxemburg. In diesem Falle steht dem Drittstaat grundsätzlich das anteilige Besteuerungsrecht zu.
Was bedeutet Mitarbeiterentsendung und wann muss ich meine Arbeitnehmer melden?
Was bedeutet Mitarbeiterentsendung und wann muss ich meine Arbeitnehmer melden?Eine Entsendung im Sinne der Entsenderichtlinie liegt dann vor, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
- einen Arbeitnehmer in seinem Namen und
- unter seiner Leitung in einen anderen EU-Mitgliedstaates entsendet, mit dem
- Ziel der Erfüllung eines Vertrags, der zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in diesem EU-Mitgliedstaat tätigen Leistungsempfänger geschlossen wurde.
Für die Dauer der Entsendung muss ein Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Arbeitnehmer bestehen.
Dieses Arbeitsverhältnis darf nicht für den Zweck der Entsendung eingegangen werden und muss bereits mindestens einen Monat bestehen.
Grundsätzlich fallen also nur unselbständige Arbeitnehmer in den Geltungsbereich der Entsenderichtlinie.
Die Richtlinie gilt nicht für Selbständige und Einrichtungen des Staates, soweit sie als Träger der öffentlichen Gewalt handeln. Sie gilt auch nicht für Schiffsbesatzungen von Unternehmen der Handelsmarine.
Was ist eine EU-Bescheinigung?
Was ist eine EU-Bescheinigung?Wer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Dienstleistungen erbringen oder sich dort niederlassen möchte, muss dem Mitgliedsstaat in Einzelfällen einen Nachweis seiner bisher ausgeübten unternehmerischen bzw. beruflichen Tätigkeit vorlegen.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation. Für die in Luxemburg niedergelassenen Handwerksbetriebe stellt die Chambre des Métiers Luxembourg die Bescheinigung aus.
Welche Aktivitäten sind zulassungspflichtig?
Welche Aktivitäten sind zulassungspflichtig?Alle Berufe, die in Anlage A der deutschen Handwerksordnung aufgelistet sind, sind zulassungspflichtig.
Muss ich meinen Betrieb in Deutschland anmelden?
Muss ich meinen Betrieb in Deutschland anmelden?Wenn die Tätigkeit, die Sie mit Ihrem Betrieb ausführen, unter ein zulassungspflichtiges Handwerk fällt, dann muss Ihr Betrieb bei einer deutschen Handwerkskammer gemeldet sein. Meldungen, die einmal getätigt wurden, sind ein Jahr lang für ganz Deutschland gültig.
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Belgien
Welche Anträge kann die Chambre des Métiers für mich übernehmen?
Welche Anträge kann die Chambre des Métiers für mich übernehmen?▪Antrag auf MwSt.-Identifikation in Belgien
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Wo kann man sich zu Stromanschlüssen in Belgien erkundigen?
Wo kann man sich zu Stromanschlüssen in Belgien erkundigen?Auskünfte hierzu erteilt ORES, das größte wallonische Strom- und Erdgasversorgungsunternehmen.
Was muss bei der Mehrwertsteuer beachtet werden, wenn Dienstleistungen im Ausland erbracht werden?
Was muss bei der Mehrwertsteuer beachtet werden, wenn Dienstleistungen im Ausland erbracht werden?
Bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistung gibt es bzgl. der Anwendung der MwSt. zwei Grundsätze:
B2B - MwSt. am Niederlassungsort des Auftraggebers
Die zwischen Steuerpflichtigen (B2B) erbrachten Dienstleistungen werden grundsätzlich im Land des Empfängers besteuert, d.h. im Land, in dem der Empfänger seinen Sitz hat oder ansonsten über eine feste Niederlassung verfügt.
B2C - MwSt. am Niederlassungsort des Auftragnehmers
Nichtsteuerpflichtigen erbrachte Leistungen (B2C) werden grundsätzlich im Land des Auftragnehmers besteuert.
Was ist der Unterschied zwischen der Unternehmensnummer und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer?
Die von der BCE (Zentrale Datenbank der Unternehmen) erteilte Unternehmensnummer ersetzt die MwSt.-Identifikationsnummer. Es handelt sich dabei um die gleiche neunstellige Nummer, der eine 0 vorgestellt wird, so dass sich ein zehnstelliger Ziffern-Code ergibt, z.B. MwSt.-Identifikationsnummer BE XXX.XXX.XXX = Unternehmensnummer 0XXX.XXX.XXX.Sie benötigen eine MwSt-Nummer in Belgien? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +352 42 67 67 -219/-366 oder schreiben Sie uns eine Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Was muss bei der Sozialversicherung beachtet werden, wenn Mitarbeiter im Ausland eingesetzt werden?
Was muss bei der Sozialversicherung beachtet werden, wenn Mitarbeiter im Ausland eingesetzt werden?Gemäß EU-Entsenderichtlinie Nr. 883/2004 bleibt ein Arbeitnehmer in der Zeit seiner Entsendung nach Belgien höchstens für einen Zeitraum von 24 Monaten im Herkunftsmitgliedstaat sozialversichert.
Hierfür muss er im Besitz einer A1-Bescheinigung sein, die in Luxemburg beim CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) angefordert werden kann.
Sofern die für die Entsendung geltenden grundlegenden Bedingungen erfüllt sind, stellt die CCSS die A1-Bescheinigung als Nachweis dafür aus, dass der Arbeitnehmer weiterhin im Sozialversicherungssystem Luxemburgs versichert ist.
Ist der vorübergehende Auslandseinsatz des Arbeitnehmers nach Ablauf dieser 24-monatigen Frist nicht beendet, besteht ggf. die Möglichkeit, die Entsendung auf Basis einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Sozialversicherungsbehörden der betroffenen Länder zu verlängern.Für weitere Informationen zur Entsendung nach Belgien erhalten Sie beim belgischen Office National de Sécurité Sociale (ONSS).
Was ist die 24-Tage-Regelung für Grenzgänger zwischen Luxemburg und Belgien?
Was ist die 24-Tage-Regelung für Grenzgänger zwischen Luxemburg und Belgien?Im Rahmen des zwischen Belgien und Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens wurde vereinbart, dass ein belgischer Grenzgänger, wenn er nicht mehr als 24 Tage außerhalb seines gewöhnlichen Tätigkeitsstaats (Luxemburg) eine Beschäftigung ausübt, für diesen Zeitraum weiterhin in Luxemburg besteuert wird.
Unter die 24-Tage-Regelung fallen die Tage, an denen der Arbeitnehmer in seinem Wohnsitzstaat und/oder in einem Drittstaat zwecks Ausübung einer Berufstätigkeit körperlich anwesend ist.
Bei der Berechnung der 24 Tage gilt jede, auch eine kurze Zeitspanne eines Tages als ein ganzer Tag.
Hält sich der Arbeitnehmer am gleichen Tag teils in seinem Wohnsitzstaat, teils in einem Drittstaat auf, sind die Zeitanteile als ein einziger Tag zu erfassen, unabhängig davon, wie viele Stunden der Arbeitnehmer in den Ländern jeweils tatsächlich anwesend war.! COVID-19 !
Angesichts der mit der Covid-19-Krise verbundenen gesundheitlichen Situation werden viele belgische Grenzgänger in den kommenden Tagen und Wochen aufgefordert, mehr Telearbeit zu leisten.
Das Schlussprotokoll des belgisch-luxemburgischen Übereinkommens sieht eine Toleranzregel vor, nach der Grenzgänger ihre Tätigkeit maximal 24 Tage außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsstaats (Luxemburg) ausüben können, während sie in diesem Staat steuerpflichtig bleiben. Die belgischen und luxemburgischen Behörden sind der Ansicht, dass die derzeitige Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus einen Fall höherer Gewalt darstellt, für den die 24-Tage-Regel keine Anwendung findet und somit kein Tag zu zählen ist.
Daher wurde beschlossen, dass ab diesem Samstag, dem 14. März 2020, die Anwesenheit eines Arbeitnehmers in seinem (belgischen) Zuhause, insbesondere zur Durchführung von Telearbeit, bei der Berechnung der Frist der 24 Tage nicht berücksichtigt wird.
Diese Maßnahme gilt bis zum 31. August 2020.
Was ist LIMOSA?
Was ist LIMOSA?LIMOSA ist eine Online-Plattform zur Meldung von nach Belgien zu entsendenden Mitarbeitern.
Zweck der LIMOSA-Meldung ist es, eine zentrale Datenbank zur Erfassung der Beschäftigung der in Belgien tätigen ausländischen Arbeitnehmer anzulegen, die administrativen Formalitäten zu vereinfachen und gleichzeitig die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu fördern.
Wann ist keine LIMOSA-Meldung nötig?
Installation und Montage
Arbeitnehmer und Selbständige, die für die Erstmontage und/oder Erstinstallation einer Güterlieferung nach Belgien entsandt werden, sind von der Meldepflicht befreit. Dabei muss es sich um qualifizierte und/oder spezialisierte Arbeitnehmer des Unternehmens oder um den Selbständigen handeln, die bzw. der die Güter liefert. Die Arbeiten dürfen nicht länger als 8 Tage dauern.Achtung! Die Befreiung gilt nicht für Tätigkeiten im Bausektor.
Dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten
Spezialisierte Techniker ausländischer Unternehmen und Selbständige, die zu dringenden Wartungs- oder Reparaturarbeiten an Maschinen oder Geräten nach Belgien kommen, sind von der Meldepflicht befreit. Es muss sich jedoch um Maschinen oder Geräte handeln, die vom Arbeitgeber bzw. vom Selbständigen an das Unternehmen geliefert wurden, in dem die Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden.Achtung! Die Techniker dürfen nicht länger als 5 Tage pro Monat in Belgien bleiben.
Internationaler Personen- und Güterverkehr
Arbeitnehmer und Selbständige, die im internationalen Personen- und Güterverkehr beschäftigt sind, sind von der Meldepflicht befreit. Die Freistellung gilt jedoch nicht für Kabotage-Aktivitäten in Belgien. Betroffen ist, wer in Belgien Güter abholt und auch in Belgien abliefert.Welche Vorschriften müssen bei einer Entsendung beachtet werden?
Welche Vorschriften müssen bei einer Entsendung beachtet werden?Wenn ein Arbeitnehmer in einen EU-Mitgliedstaat entsandt wird, muss sein Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, usw.) und Beschäftigungsbedingungen beachten, die in dem Land gelten, in das der Arbeitnehmer entsandt wird.
Sind jedoch die Bedingungen des Herkunftslandes für den Arbeitnehmer günstiger, müssen diese vom Arbeitgeber angewendet.
Die entsprechenden Vorschriften ergeben sich aus einer EU-Entsenderichtlinie.
Was versteht man unter Mitarbeiterentsendung und wann muss ich meine Arbeitnehmer melden?
Was versteht man unter Mitarbeiterentsendung und wann muss ich meine Arbeitnehmer melden?Eine Entsendung im Sinne der Entsenderichtlinie liegt dann vor, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
- einen Arbeitnehmer in seinem Namen und
- unter seiner Leitung in einen anderen EU-Mitgliedstaates entsendet, mit dem
- Ziel der Erfüllung eines Vertrags, der zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in diesem EU-Mitgliedstaat tätigen Leistungsempfänger geschlossen wurde.
Für die Dauer der Entsendung muss ein Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Arbeitnehmer bestehen.
Dieses Arbeitsverhältnis darf nicht für den Zweck der Entsendung eingegangen werden und muss bereits mindestens einen Monat bestehen.
Grundsätzlich fallen also nur unselbständige Arbeitnehmer in den Geltungsbereich der Entsenderichtlinie.
Die Richtlinie gilt nicht für Selbständige und Einrichtungen des Staates, soweit sie als Träger der öffentlichen Gewalt handeln. Sie gilt auch nicht für Schiffsbesatzungen von Unternehmen der Handelsmarine.
Was ist eine EU-Bescheinigung?
Was ist eine EU-Bescheinigung?Die EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten beruht auf der Richtlinie 2005/36/EG des EU Parlaments.
Sie wird zum Nachweis der Berufsqualifikationen im Rahmen der Gründung eines Unternehmens oder der Erbringung von Dienstleistungen verlangt.
Für in Luxemburg niedergelassene Handwerksbetriebe wird die EU-Bescheinigung von der Chambre des Métiers ausgestellt.
Mein Kunde im Ausland bezahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?
Mein Kunde im Ausland bezahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?Der Europäische Zahlungsbefehl ist eine grenzüberschreitende Prozedur zur Beitreibung von Forderungen bis zu einem Wert von 10.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) nicht überschreiten.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann bei Forderungen bis zu einem Wert von 5.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) angewandt werden.
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Frankreich
Wo kann man sich bezüglich eines Stromanschlusses in Frankreich erkundigen?
Wo kann man sich bezüglich eines Stromanschlusses in Frankreich erkundigen?Auskünfte erteilt ENEDIS , ein öffentlicher Dienstleistungsbetrieb, der in Frankreich das Stromversorgungsnetz betreibt.
Welche Anträge kann die Chambre des Métiers für Sie übernehmen?
Welche Anträge kann die Chambre des Métiers für Sie übernehmen?- Meldung an die Handwerkskammer in Frankreich
- Antrag auf MwSt.-Identifikation in Frankreich
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Was ist die Garantie Décennale?
Was ist die Garantie Décennale?Die auch als zehnjährige Versicherung bezeichnete Berufshaftpflichtversicherung deckt Sachschäden an Gebäuden, die nach Abnahme der Bauarbeiten (offizielle Fertigstellung) aufgrund einer mangelhaften Solidität, teilweise auch aufgrund der Ungeeignetheit des Werks für den jeweiligen Verwendungszweck entstanden sind, ohne dass eine Gerichtsentscheidung abgewartet wird.
Diese Pflichtversicherung wurde mit dem sogenannten Spinetta-Gesetz vom 4. Januar 1978 über die Haftung und Versicherung im Baugewerbe eingeführt.
Was ist die 29-Tage-Regel bei Grenzgängern zwischen Luxembourg und Frankreich?
Was ist die 29-Tage-Regel bei Grenzgängern zwischen Luxembourg und Frankreich?Im Rahmen des zwischen Frankreich und Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens wurde vereinbart, dass ein französische Grenzgänger, wenn er nicht mehr als 29 Tage außerhalb seines gewöhnlichen Tätigkeitsstaats (Luxemburg) eine Beschäftigung ausübt, für diesen Zeitraum weiterhin in Luxemburg besteuert wird.
Unter die 29-Tage-Regelung fallen die Tage, an denen der Arbeitnehmer in seinem Wohnsitzstaat und/oder in einem Drittstaat zwecks Ausübung einer Berufstätigkeit körperlich anwesend ist. Bei der Berechnung der 29 Tage gilt jede, auch eine kurze Zeitspanne eines Tages als ein ganzer Tag.
Hält sich der Arbeitnehmer am gleichen Tag teils in seinem Wohnsitzstaat, teils in einem Drittstaat auf, sind die Zeitanteile als ein einziger Tag zu erfassen, unabhängig davon, wie viele Stunden der Arbeitnehmer in den Ländern jeweils tatsächlich anwesend war.!COVID-19!
Infolge der gesundheitlichen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise und den verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus werden viele französische Grenzgänger in den kommenden Tagen und Wochen mehr Telearbeit leisten müssen.
Seit dem Inkrafttreten des neuen französisch-luxemburgischen Steuerabkommens, das 2018 unterzeichnet wurde, können französische Grenzgänger von Frankreich aus bis zu 29 Tage lang zugunsten ihres luxemburgischen Arbeitgebers telearbeiten, ohne dass die damit verbundenen Vergütungen in Frankreich besteuert werden.
Die französischen und luxemburgischen Behörden sind der Ansicht, dass die derzeitige Coronavirus-Situation einen Fall von höherer Gewalt darstellt. Es wurde daher vereinbart, dass ab Samstag, dem 14. März 2020, die Anwesenheit eines Arbeitnehmers in seiner Wohnung zur Ausübung seiner Tätigkeit dort bei der Berechnung der 29-Tage-Frist nicht berücksichtigt werden darf. Diese Maßnahme ist bis zum 31. August 2020 anwendbar.
Was muss bei der Sozialversicherung entsandter Arbeitnehmer beachtet werden?
Was muss bei der Sozialversicherung entsandter Arbeitnehmer beachtet werden?Entsandte Arbeitnehmer sind im Prinzip weiterhin in Luxemburg sozialversichert. Sie müssen im Besitz der A1-Bescheinigung sein, die auf der Website www.ccss.lu angefordert werden kann. Bei nicht in Luxemburg wohnhaften Arbeitnehmern ist die Situation möglicherweise anders.
Haben Sie diesbezüglich Fragen? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +352 42 67 67 -219/-366 oder schreiben Sie uns eine Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Welche Angaben dürfen auf einer Rechnung nicht fehlen?
Welche Angaben dürfen auf einer Rechnung nicht fehlen?- Daten des Auftragnehmers: Firma (bzw. Name und Vorname, wenn es sich um einen Einzelunternehmer handelt), Anschrift des Firmensitzes, SIREN- oder SIRET Nummer, CODE NAF , Rechtsform und Stamm- bzw. Grundkapital (bei Gesellschaften), Handelsregisternummer (RCS) und Ort des Registergerichts (bei Kaufleuten), Handwerksrollennummer und Departement der Eintragung (bei Handwerkern);
- Daten des Kunden: Firma (bzw. Name bei Privatpersonen), Anschrift des Kunden (außer bei Privatpersonen, die damit nicht einverstanden sind), Lieferanschrift;
- Rechnungsnummer: die Rechnungen müssen fortlaufend, chronologisch und lückenlos nummeriert werden. Es dürfen keine Rechnungen entfernt werden. Gegebenenfalls können Serien geführt werden (z.B. für die einzelnen Jahre), wenn dies aufgrund der Bedingungen gerechtfertigt ist, unter denen die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird;
- Rechnungsdatum: Tag, an dem die Rechnung ausgestellt wird;
- Datum des Verkaufs bzw. der Lieferung: Tag, an dem die Gegenstände geliefert bzw. die Dienstleistungen erbracht (oder abgeschlossen) wurden;
- MwSt.-Identifikationsnummern: Nummer des Verkäufers bzw. Dienstleisters, Nummer des Kunden (wenn es sich um einen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmer handelt). Diese Angaben sind bei einem Rechnungsbetrag ohne MwSt. bis zu 150 EUR nicht vorgeschrieben;
- Bezeichnung der Gegenstände bzw. Dienstleistungen: genaue Bezeichnung, Menge, Einzelpreis ohne MwSt., MwSt.-Satz, etwaige Preisnachlässe und Rabatte;
- Zahlungstermin oder -frist, Säumniszuschlag und Hinweis auf die Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR (Einziehungskosten bei Zahlungsverzug) bei Rechnungen an Unternehmer;
- gegebenenfalls Hinweis auf die Freistellung oder auf besondere Regelungen: bei Steuerbefreiung z.B. keine MwSt., Artikel 293 B CGI (Steuergesetzbuch). Diese Angaben sind bei einem Rechnungsbetrag ohne MwSt. bis zu 150 EUR nicht vorgeschrieben.
Benötige ich in Frankreich einen Fiskalvertreter, wenn ich in Frankreich am Online-Verfahren der Steuerbehörden teilnehmen möchte?
Benötige ich in Frankreich einen Fiskalvertreter, wenn ich in Frankreich am Online-Verfahren der Steuerbehörden teilnehmen möchte?Nein, gewerbliche Nutzer, die die Online-Verfahren der Steuerbehörden nutzten möchten, haben die Möglichkeit, die Formalitäten entweder direkt online zu erledigen (EFI-Übermittlung) oder über einen Partner erledigen zu lassen, der dem Finanzamt eine Datei übermittelt (EDI-Übermittlung).
Nutzer, die die Internet-Dienste in Anspruch nehmen möchten, müssen vorher einen geschäftlichen Bereich einrichten.
Hierfür müssen Sie auf der der Website www.impots.gouv.fr auf Votre espace professionnel unter Je crée puis j'active mon espace professionnel auf Je crée puis j'active mon espace pour pouvoir accéder aux services en ligne klicken.*Die Webseite der französischen Steuerbehörde steht nur in französischer Sprache zur Verfügung.
Welche Mehrwertsteuer fällt bei der Lieferung von Waren an?
Welche Mehrwertsteuer fällt bei der Lieferung von Waren an?Wird die Ware von einem Mitgliedstaat in ein Drittland versandt oder befördert, ist die Lieferung steuerfrei: die Besteuerung erfolgt gegebenenfalls bei der Einfuhr in das Drittland.
Wird die Ware von einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert, erfolgt die Besteuerung bei der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Gemeinschaft.
Wird die Ware von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt bzw. befördert, gilt Folgendes:
- Wenn der Gegenstand an eine Person geliefert wird, die in einem anderen Mitgliedstaat über eine MwSt.-Identifikationsnummer verfügt, ist die Lieferung steuerfrei. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird im Mitgliedstaat besteuert, in dem sich der Gegenstand am Ende der Versendung oder Beförderung befindet.
- Wenn der Gegenstand an eine Person geliefert wird, die in einem anderen Mitgliedstaat über keine MwSt.-Identifikationsnummer verfügt oder diese Nummer nicht angegeben hat, gibt es mehrere Möglichkeiten. In diesem Fall sollte ein Steuerfachmann zu Rate gezogen werden.
Benötigen Sie eine französische Mehrwertsteuernummer? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +352 42 67 67 -219/-366 oder schreiben Sie eine Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Welche in Frankreich getätigten Umsätze unterliegen der französischen Mehrwertsteuer?
Welche in Frankreich getätigten Umsätze unterliegen der französischen Mehrwertsteuer?Bestimmte in Frankreich getätigte Umsätze eines nicht in Frankreich niedergelassenen Unternehmens unterliegen der französischen Mehrwertsteuer, und zwar:
- die Lieferung oder der Verkauf von Gegenständen, wenn die Lieferung in Frankreich erfolgt;
- ein in Frankreich erfolgender innergemeinschaftlicher Erwerb;
- Lieferungen im Rahmen von Versandgeschäften, die nach Frankreich von einem anderen Mitgliedstaat aus durchgeführt werden (wenn der Jahresumsatz ohne MwSt. über 35.000 EUR beträgt);
- bestimmte, in Frankreich oder für in Frankreich ansässige Kunden erbrachte Leistungen.
Bei manchen Umsätzen wird die Mehrwertsteuer nicht mehr von dem nicht in Frankreich niedergelassenen Unternehmen, sondern direkt vom Kunden entrichtet, wenn dieser in Frankreich über eine Mehrwertsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt (Reverse-Charge-Verfahren).
Was ist SIPSI?
Was ist SIPSI?SIPSI ist der Name der Online-Plattform für die Entsendemeldung von Mitarbeitern, die nach Frankreich entsandt werden.
Eine SIPSI-Meldung dient dazu, dem französischen Gewerbeaufsichtsamt die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich anzuzeigen. Wird die Entsendung nicht vorher gemeldet, droht eine Geldbuße bis zu 2.000 EUR pro entsandten Arbeitnehmer - bis zu 4.000 EUR bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres - höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 EUR.
Wann muss eine Meldung auf SIPSI durchgeführt werden?
Wann muss eine Meldung auf SIPSI durchgeführt werden?Die Meldung muss bei jedem Einsatz und jeder Leistung vor Beginn der Entsendung des bzw. der Arbeitnehmer nach Frankreich abgegeben werden.
Bei Änderungen während der Entsendung hat der Erklärende die Möglichkeit, die frühere Meldung durch Übermittlung einer neuen Meldung zu ergänzen oder zu ändern. Frühere Meldungen werden durch die ergänzte Meldung nicht ersetzt. Sie werden archiviert und können von den Gewerbeaufsichtsbeamten jederzeit abgerufen werden.
Was versteht man unter Mitarbeiterentsendung und wann muss ich meine Arbeitnehmer melden?
Was versteht man unter Mitarbeiterentsendung und wann muss ich meine Arbeitnehmer melden?Eine Entsendung im Sinne der Entsenderichtlinie liegt dann vor, wenn ein Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
- einen Arbeitnehmer in seinem Namen und
- unter seiner Leitung in einen anderen EU-Mitgliedstaates entsendet, mit dem
- Ziel der Erfüllung eines Vertrags, der zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in diesem EU-Mitgliedstaat tätigen Leistungsempfänger geschlossen wurde.
Für die Dauer der Entsendung muss ein Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Arbeitnehmer bestehen.
Dieses Arbeitsverhältnis darf nicht für den Zweck der Entsendung eingegangen werden und muss bereits mindestens einen Monat bestehen.
Grundsätzlich fallen also nur unselbständige Arbeitnehmer in den Geltungsbereich der Entsenderichtlinie.
Die Richtlinie gilt nicht für Selbständige und Einrichtungen des Staates, soweit sie als Träger der öffentlichen Gewalt handeln. Sie gilt auch nicht für Schiffsbesatzungen von Unternehmen der Handelsmarine.
Welche Aktivitäten müssen in Frankreich bei der Handwerkskammer angemeldet werden?
Welche Aktivitäten müssen in Frankreich bei der Handwerkskammer angemeldet werden?Folgende Gewerke müssen angemeldet werden:
▪Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen und Maschinen mit Ausnahme von Zwei- und Mehrrädern;
▪Einrichtung, Instandhaltung und Reparatur von Netzwerken und Einrichtungen für Versorgungsmedien sowie Geräte und Einrichtungen zur Gasversorgung und Beheizung von Gebäuden und für Elektroinstallationen;
▪Kaminreinigung;
▪Herstellung von Zahnprothesen.Sie wollen eine der oberstehenden Tätigkeiten in Frankreich ausüben? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +352 42 67 67 -219/-366 oder schreiben Sie uns eine Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Wie lange dauert es bis man in Frankreich eine Bescheinigung der Handwerkskammer bekommt?
Wie lange dauert es bis man in Frankreich eine Bescheinigung der Handwerkskammer bekommt?Die französische Handwerkskammer beschließt spätestens einen Monat nach Eingang der vollständigen Anmeldungsunterlagen entweder
- die Dienstleistung zuzulassen, ohne die Berufsqualifikationen vorher zu überprüfen, wenn der Antragsteller nachweist, dass er im gegenständlichen Beruf oder Tätigkeitsbereich als Firmenleiter, Selbständiger oder Arbeitnehmer in der Europäischen Union oder in einem anderen, zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Staat eine dreijährige Berufserfahrung erworben hat. In diesem Fall wird gleichzeitig mit der Entscheidung eine Berufsqualifikationsbescheinigung übermittelt, oder
- die Dienstleistung zuzulassen, wenn zwar der Antragsteller nicht über die geforderte Berufserfahrung verfügt, die Kammer jedoch der Ansicht ist, dass seine Berufsqualifikation ausreicht, oder
- eine Eignungsprüfung vorzuschreiben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Berufsqualifikation des Antragstellers unzureichend ist.
Wer nimmt den Anschluss ans öffentliche Netz ab?
Wer nimmt den Anschluss ans öffentliche Netz ab?Informationen zu Anschlüssen an das öffentliche Netz erhalten Sie bei ENEDIS , einem öffentlichen Netzbetreiber.
Mein Kunde im Ausland bezahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?
Mein Kunde im Ausland bezahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?Der Europäische Zahlungsbefehl ist eine grenzüberschreitende Prozedur zur Beitreibung von Forderungen bis zu einem Wert von 10.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) nicht überschreiten.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann bei Forderungen bis zu einem Wert von 5.000 EUR (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen) angewandt werden.
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Schweiz
Welche minimalen Arbeitsbedingungen muss ich als Unternehmen einhalten?
Welche minimalen Arbeitsbedingungen muss ich als Unternehmen einhalten?Unabhängig von der Dauer des Einsatzes ist das Unternehmen verpflichtet, für Personen, die zur Erbringung einer Dienstleistung in die Schweiz entsandt werden, die schweizerischen Arbeitsbedingungen anzuwenden. Sämtliche Informationen zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz und in den einzelnen Kantonen stehen online zur Verfügung.
Grundsätzlich gelten für entsandte Arbeitnehmer ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz und unabhängig von der Dauer der Arbeitsleistung die schweizerischen Bestimmungen in Bezug auf:
- den Mindestlohn,
- die Arbeits- und Ruhezeiten,
- die Mindestdauer des Urlaubs,
- die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- den Schutz von schwangeren Frauen, Wöchnerinnen, Kindern und jungen Arbeitnehmern,
- die Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Vor dem Erstellen eines Dienstleistungsangebots wird empfohlen, sich mit dem zuständigen Kantonsamt in Verbindung zu setzen, um Informationen über die für den jeweiligen Tätigkeitsbereich geltenden Bestimmungen einzuholen.
Was muss ich beachten, wenn ich Arbeitnehmer auf eine Baustelle in der Schweiz schicke?
Was muss ich beachten, wenn ich Arbeitnehmer auf eine Baustelle in der Schweiz schicke?In die Schweiz entsandte Arbeitnehmer müssen im Besitz der Entsendebescheinigung A1 sein, durch die bescheinigt wird, dass der Inhaber dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angeschlossen und daher in der Schweiz von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist.
Sämtliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Website der CCSS.
Ein Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA,
- das Mitarbeiter in die Schweiz entsendet,
- für die Erbringung von Dienstleistungen mit einer Dauer von weniger als 3 Monaten pro Kalenderjahr oder 90 Arbeitstagen (gezählt pro Unternehmen und Mitarbeiter),
- und das insbesondere in den Bereichen Bau, Tiefbau und Ausbau tätig ist, muss in der Woche vor Beginn der Arbeiten eine Meldung für alle ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeiter einreichen
muss in der Amtssprache des Orts der Arbeiten Folgendes melden:
- die Anzahl und die Namen der entsandten Mitarbeiter,
- das Datum des Beginns der Arbeiten,
- ihre Dauer,
- die Art der Arbeiten,
- den Ort der Leistungserbringung.
Der Arbeitgeber muss außerdem eine Erklärung beifügen, in der er sich verpflichtet, bei allen entsandten Arbeitnehmern für die gesamte Dauer des Einsatzes die für sie in der Schweiz geltenden minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen einzuhalten.
Dies muss 8 Tage vor Beginn der Arbeiten geschehen, wobei das Unternehmen für jede Baustelle eine neue Erklärung abzugeben hat.
Das Unternehmen kann diese Meldung online auf der Webseite des Bundesamts für Migration (BFM) unter der Rubrik „Meldeverfahren für bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit“ vornehmen.
Der Arbeitgeber erhält eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Wie werden die Waren beim Schweizer Zoll angemeldet?
Wie werden die Waren beim Schweizer Zoll angemeldet?Wenn Sie Ihre Waren elektronisch anmelden und verzollen möchten, muss Ihr Unternehmen in der Anwendung Zollkundenverwaltung (ZKV) registriert sein.
Wie stelle ich meinem Schweizer Kunden meine Leistungen in Rechnung?
Wie stelle ich meinem Schweizer Kunden meine Leistungen in Rechnung?Luxemburgische Unternehmen können bei B2B-Kunden ihre Rechnungen in EUR oder CHF sowie ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Bei B2C-Kunden sind Rechnungen in CHF vorgeschrieben!
In der Regel müssen Rechnungen für die Schweiz die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Dienstleisters sowie seine MWST-Nummer;
- Liefer-/Leistungsdatum (falls nicht mit dem Rechnungsdatum identisch);
- Genaue Beschreibung der Ware oder Dienstleistung;
- Preis (Gegenleistung) der Lieferung oder Leistung;
- Angewandter MWST-Satz (z. B. „zuzüglich 7,7 % MWST“);
- Unterschrift
Wo kann ich eine Mehrwertsteuernummer beantragen?
Wo kann ich eine Mehrwertsteuernummer beantragen?Luxemburgische Unternehmen können der Schweizer Mehrwertsteuer unterliegen, wenn sie einen Umsatz über 100.000 Schweizer Franken erzielen (dies ist der Gesamtumsatz, nicht nur der in der Schweiz erzielte Umsatz) oder wenn sie ihre Dienstleistungen direkt auf Schweizer Boden erbringen (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, Art. 47 - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 259 A 2 CGI).
Erfüllt ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Steuerpflicht, muss es selbstständig die Eintragung in das Mehrwertsteuerregister bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) beantragen.
Als schweizerischer Steuerpflichtiger erhält das luxemburgische Unternehmen eine schweizerische MWST-Nummer (UID MWST). Diese UID MWST muss dann auf den Rechnungen des Unternehmens angegeben werden.
Ausländische steuerpflichtige Unternehmen müssen über einen in der Schweiz ansässigen Vertreter verfügen.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen in der Schweiz beträgt 7,7 %.
Gibt es besondere Vorschriften im Bereich Elektroinstallationen?
Gibt es besondere Vorschriften im Bereich Elektroinstallationen?Elektriker müssen darüber hinaus eine allgemeine Installationsbewilligung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einholen.
Darf ich in der Schweiz arbeiten?
Darf ich in der Schweiz arbeiten?Bestimmte Berufe, zum Beispiel Bauunternehmer oder Elektriker, sind in der Schweiz reglementiert.
Sämtliche Informationen und die notwendigen Schritte zum Nachweis der Qualifikation finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
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Niederlanden
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen?
Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen?Sämtliche Ausschreibungen in den Niederlanden finden Sie auf den folgenden Plattformen:
Welche minimalen Arbeitsbedingungen muss ich als Unternehmen einhalten?
Welche minimalen Arbeitsbedingungen muss ich als Unternehmen einhalten?In den Niederlanden müssen bestimmte Arbeitsbedingungen eingehalten werden:
- der Mindestlohn;
- die Vorschriften zu den Ruhezeiten;
- die Vorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz;
- die Bestimmungen zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau;
- eine Mindestzahl von Urlaubstagen;
- die in den verpflichtenden Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen.
Die für die Gewerbeaufsicht zuständige niederländische Behörde (Inspectie SZW) kann bei Verletzungen dieser Bedingungen Bußgelder verhängen.
Was muss ich beachten, wenn ich Arbeitnehmer auf eine Baustelle in den Niederlanden schicke?
Was muss ich beachten, wenn ich Arbeitnehmer auf eine Baustelle in den Niederlanden schicke?In die Niederlande entsandte Arbeitnehmer müssen im Besitz der Entsendebescheinigung A1 sein, durch die bescheinigt wird, dass der Inhaber dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angeschlossen und daher in den Niederlanden von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Diese Bescheinigung muss vor jeder Entsendung beantragt werden.
Sämtliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Website der CCSS .
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden, müssen diese ebenfalls über eine hierfür vorgesehene Online-Plattform anmelden.
Darüber hinaus sind die folgenden administrativen Verpflichtungen einzuhalten:
- alle für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen müssen an die niederländische Gewerbeaufsicht (Inspectie SZW) übermittelt werden;
- bestimmte Dokumente (Arbeitsvertrag, Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Übersicht über die Arbeitszeit usw.) müssen am Arbeitsort aufbewahrt werden. Dies können auch digitale Versionen sein;
- es muss ein Ansprechpartner für die niederländische Gewerbeaufsicht benannt werden;
- für die Entsendung muss eine Vorabmeldung abgegeben werden. Der Arbeitgeber muss angeben, welche Arbeitnehmer wann und wohin entsandt werden.
Ab wann gilt meine Baustelle als Betriebsstätte?
Ab wann gilt meine Baustelle als Betriebsstätte?Wenn die Ausführung einer Bau- oder Montagearbeit in den Niederlanden nicht länger als 12 Monate dauert, bleibt das luxemburgische Unternehmen im Großherzogtum Luxemburg für seine Einkünfte steuerpflichtig.
Wenn die Ausführung einer Bau- oder Montagearbeit in den Niederlanden länger als 12 Monate dauert, wird zugrunde gelegt, dass das luxemburgische Unternehmen eine BETRIEBSSTÄTTE in den Niederlanden besitzt, und das Unternehmen wird in den Niederlanden für seine dort erzielten Einkünfte steuerpflichtig.
Wo kann ich eine Umsatzsteuernummer beantragen?
Wo kann ich eine Umsatzsteuernummer beantragen?Abhängig von der Art der Dienstleistung und vom Kundentyp muss das Unternehmen gegebenenfalls eine Umsatzsteuernummer beantragen.
Dies muss über ein Online-Formular auf der Website der niederländischen Steuerverwaltung erfolgen.
Dort finden Sie alle weiteren Informationen über Steuern und Abgaben in den Niederlanden.
Der normale niederländische Umsatzsteuersatz beträgt 21 % und der ermäßigte Satz 9 %.
Der ermäßigte Satz gilt beispielsweise für Renovierungsarbeiten an Immobilien, die seit mindestens zwei Jahren bewohnt oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Gibt es besondere Vorschriften in den Bereichen Elektroinstallationen oder Gasanlagen?
Gibt es besondere Vorschriften in den Bereichen Elektroinstallationen oder Gasanlagen?Sämtliche Informationen und die notwendigen Schritte im Zusammenhang mit dem Nachweis der Qualifikationen, dem Anschlussantrag, dem Einbau von Strom- oder Gaszählern finden Sie auf den folgenden Websites:
nen.nl (Informationen zu den niederländischen Normen)
Darf ich in den Niederlanden arbeiten?
Darf ich in den Niederlanden arbeiten?Wenn Ihr Beruf in den Niederlanden reglementiert ist, müssen Sie Ihre beruflichen Qualifikationen gegebenenfalls dort anerkennen lassen.
Die derzeit in den Niederlanden reglementierten Berufe sind in der Datenbank der Europäischen Kommission aufgeführt:
Die Kontaktstelle für die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen ist in den Niederlanden bei der Organisation Nuffic angesiedelt:
Wenn Sie als Handwerker aus Luxemburg eine Bescheinigung über Ihre Qualifikationen benötigen, kann Ihnen die Chambre des Métiers Luxemburg eine CE-Bescheinigung ausstellen.
Allemagne fr-FR
Belgique fr-FR
France fr-FR
Suisse fr-FR
Pays Bas fr-FR
Deutschland de-DE
Belgien de-DE
Frankreich de-DE
Schweiz de-DE
Niederlanden de-DE