Kann ein Auszubildender weiterhin am Kurzarbeitsverfahren teilnehmen?
Kann ein Auszubildender weiterhin am Kurzarbeitsverfahren teilnehmen?
Nein. Laut Informationen des Wirtschaftsministeriums können Unternehmen ab dem 1. Juli keine Kurzzeit für Auszubildende beantragen.
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Sanitäre Maßnahmen
Wo kann ich mir einen Überblick der aktuellen Hygienemaßnahmen machen?
Wo kann ich mir einen Überblick der aktuellen Hygienemaßnahmen machen?Sie können zu jeder Zeit die neusten Informationen zu den Hygienemaßnahmen auf der Internetseite von Covid-19 finden.
Klicken Sie hier um direkt zu den Hygienemaßnahmen zu gelangen.
Kann ich einem Kunden während der Sperrstunde einen Pannendienst leisten?
Kann ich einem Kunden während der Sperrstunde einen Pannendienst leisten?Während der Ausgangssperre (bis 30. November 2020) ist es nicht erlaubt, sich zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr außerhalb der eigenen Wohnung aufzuhalten.
Ausnahmen sind Fahrten von und zur Arbeit und Notfallhilfe während der Nacht. (nur bei triftigem Grund und Beweis möglich)
Es gibt keine offizielle Bescheinigung für eine solche Dienstfahrt, aber die Handwerkskammer stellt Ihnen eine Musterbescheinigung zur Verfügung, die Ihr Mitarbeiter z.B. im Falle eines Pannendienstes mitführen kann.
Laden Sie dieses Modell hier herunter.
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Staatliche Beihilfen
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Die wirtschaftlichen Beihilfen
Welche Beihilfen stehen meinem Unternehmen bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit zur Verfügung?
Welche Beihilfen stehen meinem Unternehmen bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit zur Verfügung?In dieser Periode des Covid-19 der Wiederaufnahme der Tätigkeit Ihres Unternehmens werden Ihnen mehrere Hilfen vorgeschlagen, um Ihren Bedarf an liquiden Mitteln sowie Ihre Investitionspläne zu unterstützen.
Die nachstehende Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird, gibt Ihnen einen Überblick über das Angebot : (Aktualisiert am 29/07/2020)
Die durch das Programm "wirtschaftliche Stabilisierung" eingeführte Sonderhilfen
Hilfe
Begünstigter
Kriterien für die Anspruchsberechtigung
Beträge
Benötigte Informationen
Antragsformular
Rückzahlbare Beihilfen, um vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzuhelfen
Alle Unternehmen
- Das Unternehmen muss unter einen der Tätigkeitsbereiche fallen, die in der entsprechenden großherzoglichen Verordnung festgelegt sind. Ein Unternehmen, das Tätigkeiten in mehr als einem Abschnitt ausübt, kommt nur für die in der oben genannten Verordnung genannten Tätigkeiten in Betracht;
- Vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten ;
- Das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit bereits vor dem unvorhersehbaren Ereignis ausübte;
- Direkter Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten.
- Rückzahlbarer Vorschuss von maximal 50% der erstattungsfähigen Kosten;
- Erstattungsfähige Kosten:
- Personalkosten (Geschäftspersonal oder Berufseinkommen der Selbständigen ≤2,5x SSM) ;
- Mietkosten (max. € 10.000 pro Monat pro Einzelunternehmen).
- Name des antragstellenden Unternehmens/Antragstellers ;
- Beweise für vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten und direkter Kausalzusammenhang zwischen unvorhersehbarem Ereignis und vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten ;
- Nachweis eines Einzelunternehmens;
- Jahresabschlüsse für das letzte abgeschlossene Finanzjahr oder, falls zutreffend, alle anderen verfügbaren Finanzdaten ;
- Liste der erstattungsfähigen Kosten und deren Betrag ;
- Vereinfachter Wiederherstellungsplan ;
Kontoauszug.
Die durch das Programm "Neistart Lëtzebuerg" eingeführte Sonderhilfen
Hilfe
Begünstigter
Kriterien für die Anspruchsberechtigung
Beträge
Benötigte Informationen
Antragsformular
Wirtschaftsförderungs- und Solidaritätsfonds für Unternehmen
("gefährdete Sektoren")
Alle Unternehmen
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Die über diesen Fonds gewährten Beihilfen betreffen die Tourismus-, Veranstaltungs-, Kultur- und Unterhaltungsbranche und zielen auch auf handwerkliche Tätigkeiten ab, die eng mit den oben genannten Sektoren, genauer gesagt mit dem Veranstaltungsbereich verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Tätigkeit der "Feinköche" (traiteur), Taxiunternehmen, das Handwerkscluster "Kommunikation, Multimedia und Unterhaltung" sowie bestimmte Kunsthandwerke. (siehe Detailliste auf Guichet.lu)
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Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn die folgenden 5 Förderkriterien erfüllt sind:
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Das Unternehmen die Tätigkeiten, für die es die Beihilfe beantragt, bereits vor dem 15. März 2020 ausgeübt hat und diese Tätigkeiten in dem Monat ausführt, für den die Beihilfe beantragt wird ;
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Es ist beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) registriert;
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Sein Umsatz für das Finanzjahr 2019 mindestens 15.000 EUR beträgt;
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Das Unternehmen in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, oder in den Monaten, die für die Beihilfe in Frage kommen, nicht mehr als 25% seiner Beschäftigten aus Gründen entlassen hat, die nicht in der Person des Beschäftigten liegen;
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Es einen Verlust von mindestens 25% ihres monatlichen oder durchschnittlichen Monatsumsatzes in den Monaten Juni bis November 2020 im Vergleich zu denselben Monaten des Finanzjahres 2019 oder im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatz erlitten hat.
Das Unternehmen, das für eine Unterstützung aus dem Fonds in Frage kommt, wird auch die Möglichkeit haben, strukturelle (beschleunigte) Kurzarbeit zu beantragen.
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- Die Höhe der Beihilfe ergibt sich durch Multiplikation der Zahl der Vollzeitbeschäftigten inkl. der Selbständigen mit einem der folgenden Beträge:
- 1 250 EUR pro Selbständiger und pro Arbeitnehmer, der in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, eine Erwerbstätigkeit ausübt;
- 250 EUR pro Arbeitnehmer, der in dem Monat, für den Beihilfe beantragt wird, vollzeitig in Kurzarbeit ist.
- Der Gesetzesentwurf sieht die Anwendung einer doppelten Schwelle für die Gewährung von Beihilfen vor: eine Obergrenze ist auf 85 % des entgangenen Umsatzes festgelegt, die andere hängt von der Größe des Unternehmens ab (10.000 EUR pro Monat für Kleinstunternehmen; 50.000 EUR pro Monat für kleine Unternehmen; 100.000 EUR pro Monat für mittlere und große Unternehmen).
- Von Juni bis November 2020 können Unternehmen monatliche Beihilfen gewährt werden, wenn sie im gleichen Zeitraum mindestens 25% ihres Umsatzes gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 oder gegenüber dem Monatsdurchschnitt des Jahres 2019 verloren haben.
- Die Hilfe wird in Form von Kapitalzuschüssen erfolgen und muss für jeden Monat beantragt werden, in dem das Unternehmen unterstützt werden möchte.
- Den Namen des antragstellenden Unternehmens ;
- Die Größe des Unternehmens, einschließlich der Belege, gemäß Anhang I der oben genannten Verordnung (EU) Nr. 651/2014;die Jahresabschlüsse für das Finanzjahr 2019 oder gegebenenfalls andere verfügbare Finanzdaten, wie z.B. doppelte Buchführung oder Einkommenssteuererklärungen;
- Ein Dokument, aus dem der Umsatzverlust nach Artikel 3 Absatz 5 hervorgeht, oder, wenn das Unternehmen ein solches Dokument nicht vorlegen kann, eine Schätzung des Umsatzverlustes ;
- Eine Erklärung über das Personal des Unternehmens, das die im Anhang genannte Tätigkeit ausübt, mit Angabe der nationalen Kennziffern und der Belegungsrate, einschließlich der Angaben über das Personal, das in dem Monat, der Gegenstand des Antrags ist, in Kurzarbeit ist;
- Die Registriernummer des Unternehmens beim Gemeinsamen Zentrum für Soziale Sicherheit und die Bescheinigung über den Anschluss der Selbständigen ;
- Eine Erklärung, die die Einhaltung von Artikel 3, Punkt 4° bescheinigt;
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass keine Verurteilung im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 vorliegt und dass kein Konkursverfahren anhängig ist ;
- Gegebenenfalls eine Erklärung über andere De-minimis-Beihilfen, die in den beiden vorangegangenen Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhalten wurden.
Investitionsbeihilfen zur Ankurbelung der Investitionen der Unternehmen in Zeiten von COVID-19 Hilfe Begünstigter Kriterien für die Anspruchsberechtigung Beträge Benötigte Informationen Antragsformular Investitionsbeihilfe zugunsten eines Entwicklungsprojekts Alle Unternehmen
- Gültige Niederlassungsgenehmigung, die vor dem 18. März ausgestellt wurde
- Umsatzeinbußen von mindestens 15 %in den Monaten April, Mai und Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Steuerjahres 2019 oder zum monatlichen Durchschnitt des Umsatzes des Steuerjahres 2019
Unternehmen, welche vor dem 1. Januar 2020 in finaziellen Schwierigkeiten waren sind ausgeschlossen
- Kleinst- und Kleinunternehmen: 30% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 20.000€
- Mittelunternehmen: 25% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 50.000€
- Großunternehmen: 20% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 250.000€
Für Investitionen von Entwicklungsprojekten im Rahmen der Kreislaufwirtschaft wird die Beihilfe um 20 % erhöht.
- Name und Größe des Unternehmens;
- Jahresabschluss des Steuerjahres 2019, einschließlich eines Nachweises des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 und eines Nachweises, dass dieser Rückgang auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist;
- Beschreibung des Projekts;
- Beginn und Ende des Projekts;
- gegebenenfalls ausführliche Beschreibung der Einhaltung der Kriterien einer Kreislaufwirtschaft und der Alternativinvestition oder der Energiebilanz der Situation vor und nach dem Investitionsprojekt oder des Übertreffens der Umweltnormen;
- Durchführungsort des Projekts;
- Auflistung der Kosten des Projekts;
- Form und Höhe der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
- Finanzierungsplan des Investitionsprojekts;
- Nachweis, dass das Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 nicht in Schwierigkeiten war und dass der Arbeitgeber innerhalb der letzten 4 Jahre keine zweimal wegen Schwarzarbeit oder Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt verurteilt wurden
Guichet.lu Investitionsbeihilfe zugunsten eines Projekts zur Prozess- und Organisationsinnovation Alle Unternehmen
- Gültige Niederlassungsgenehmigung, die vor dem 18. März ausgestellt wurde
- Umsatzeinbußen von mindestens 15 %in den Monaten April, Mai und Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Steuerjahres 2019 oder zum monatlichen Durchschnitt des Umsatzes des Steuerjahres 2019
Unternehmen, welche vor dem 1. Januar 2020 in finaziellen Schwierigkeiten waren sind ausgeschlossen
- Kleinst- und Kleinunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 20.000€
- Mittelunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 50.000€
- Großunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 250.000€
- Name und Größe des Unternehmens;
- Jahresabschluss des Steuerjahres 2019, einschließlich eines Nachweises des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 und eines Nachweises, dass dieser Rückgang auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist;
- Beschreibung des Projekts;
- Beginn und Ende des Projekts;
- gegebenenfalls ausführliche Beschreibung der Einhaltung der Kriterien einer Kreislaufwirtschaft und der Alternativinvestition oder der Energiebilanz der Situation vor und nach dem Investitionsprojekt oder des Übertreffens der Umweltnormen;
- Durchführungsort des Projekts;
- Auflistung der Kosten des Projekts;
- Form und Höhe der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
- Finanzierungsplan des Investitionsprojekts;
- Nachweis, dass das Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 nicht in Schwierigkeiten war und dass der Arbeitgeber innerhalb der letzten 4 Jahre keine zweimal wegen Schwarzarbeit oder Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt verurteilt wurden
Guichet.lu Investitionsbeihilfe zugunsten eines Projekts zur Energieeffizienz oder zum Übertreffen der Umweltnormen Alle Unternehmen
- Gültige Niederlassungsgenehmigung, die vor dem 18. März ausgestellt wurde
- Umsatzeinbußen von mindestens 15 %in den Monaten April, Mai und Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Steuerjahres 2019 oder zum monatlichen Durchschnitt des Umsatzes des Steuerjahres 2019
Unternehmen, welche vor dem 1. Januar 2020 in finaziellen Schwierigkeiten waren sind ausgeschlossen
- Kleinst- und Kleinunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 20.000€
- Mittelunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 50.000€
- Großunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 250.000€
- Name und Größe des Unternehmens;
- Jahresabschluss des Steuerjahres 2019, einschließlich eines Nachweises des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 und eines Nachweises, dass dieser Rückgang auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist;
- Beschreibung des Projekts;
- Beginn und Ende des Projekts;
- gegebenenfalls ausführliche Beschreibung der Einhaltung der Kriterien einer Kreislaufwirtschaft und der Alternativinvestition oder der Energiebilanz der Situation vor und nach dem Investitionsprojekt oder des Übertreffens der Umweltnormen;
- Durchführungsort des Projekts;
- Auflistung der Kosten des Projekts;
- Form und Höhe der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
- Finanzierungsplan des Investitionsprojekts;
- Nachweis, dass das Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 nicht in Schwierigkeiten war und dass der Arbeitgeber innerhalb der letzten 4 Jahre keine zweimal wegen Schwarzarbeit oder Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt verurteilt wurden
Guichet.lu Beihilfen verfügbar im Rahmen der "KMU-Regelung"
Hilfe
Begünstigter
Kriterien für die Anspruchsberechtigung
Beträge
Benötigte Informationen
Antragsformular
Investitionsbeihilfe
Kleine- und mittelgroße Unternehmen
- Antrag im Voraus;
- Ein einziges Unternehmen;
- Nicht in finanziellen Schwierigkeiten zu sein (Ausnahme: junge Unternehmen von < 3 Jahren) ;
- Keine Beihilfen für den Ersatz von Maschinen.
- Kleine Unternehmen: 20% der Investitionen ;
- Mittlere Unternehmen: 10% der Investitionen;
- Min. Hilfe = 1.000 €.
- Den Namen und die Größe des Unternehmens;
- Eine Beschreibung des Investitionsprojekts, einschließlich des Beginn- und Enddatums;
- Eine Beschreibung der Funktionsweise des Investitionsprojekts und des wirtschaftlichen Potenzials;
- Den Standort des Investitionsprojekts ;
- Die Gesamtkosten des Projekts ;
- Eine Liste der förderfähigen Kosten des Investitionsprojekts ;
- Die betrieblichen Vorteile und Kosten, falls vorhanden;
- Einen Finanzierungsplan;
- Die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsprojekt erforderlichen Finanzierung
Beihilfe für sonstige Investitionen
Kleine- und mittelgroße Unternehmen
- Antrag im Voraus oder nach Investition;
- Ein einziges Unternehmen;
- Nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein (Ausnahme: junge Unternehmen von < 3 Jahren);
- Beihilfen für den Ersatz von Maschinen
- Kleine Unternehmen: 20% (falls im Voraus beantragt)/20.000 € (falls im Nachhinein beantragt) ;
- Mittelgroße Unternehmen: 10% (falls im Voraus beantragt)/10.000 € (falls im Nachhinein beantragt);
- max. 200.000 € über 3 Jahre mit max. 100.000 € pro Antrag;
- Min. Unterstützung = € 1.000.
- Den Namen und die Größe des Unternehmens;
- Eine Beschreibung des Projekts, einschließlich Anfangs- und Enddatum;
- Den Standort des Projekts;
- Eine Liste der Projektkosten;
- Die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsprojekt erforderlichen Finanzierung ;
- Eine Erklärung zu bereits in der Vergangenheit erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen.
Beihilfe für Beratungsdienste
Kleine- und mittelgroße Unternehmen
- Antrag im Voraus ;
- Diese Ausgaben: 1) keine ständige oder periodische Tätigkeit sind; 2) nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehört;
- Hilfe für die Dienste externer Berater;
- Einzelunternehmen;
- Nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein (Ausnahme: junge Unternehmen, die < 3 Jahre alt sind).
- 50% der erstattungsfähigen Ausgaben für Beratung
- Den Namen und die Größe des Unternehmens;
- Eine Beschreibung des Projekts, einschließlich Anfangs- und Enddatum;
- Den Standort des Projekts;
- Eine Liste der Projektkosten;
- Einen Finanzierungsplan;
- Die Form der Unterstützung und die Höhe der für das Projekt erforderlichen Mittel.
Was ist das "Fit 4 Resilience" Programm?
Was ist das "Fit 4 Resilience" Programm?Die Regierung hat soeben ein neues Luxinnovation Programm angekündigt. Es handelt sich um ein Programm zur Krisenbewältigung und strategischen Neupositionierung mit Hilfe eines von Luxinnovation zugelassenen Beraters, einschließlich :
- eine Analyse der Auswirkungen der Krise auf externe Faktoren (Markt, Wettbewerb, Produkte, Versorgung, Logistik, Vertrieb usw.) ;
- eine Analyse der Auswirkungen der Krise auf interne Faktoren (Prozesse, Digitalisierung usw.);
- eine Reflexion über strategische Entscheidungen und die Umsetzung eines kurz- und mittelfristigen Fahrplans (einschließlich Überlegungen zur Kreislaufwirtschaft, Regionalisierung und Digitalisierung);
- öffentliche Beihilfen des Wirtschaftsministeriums (im Vorfeld gezahlt).
Was sind die Formalitäten von "Fit 4 Resilience"?
Was sind die Formalitäten von "Fit 4 Resilience"?1. Zulassung von Bewerbungen
Nur Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen, können in den Genuss des Programms kommen:
- haben ihren eingetragenen Sitz in Luxemburg ;
- über eine gültige Niederlassungserlaubnis verfügen, die von der Direction des Classes Moyennes des Wirtschaftsministeriums ausgestellt wurde;
- deren Tätigkeit nicht zu den Sektoren und Tätigkeiten gehören darf, die durch das Gesetz vom 20. Dezember 2019 über die Einführung einer De-minimis-Beihilferegelung oder durch das Gesetz vom 9. August 2018 über eine Beihilferegelung für kleine und mittlere Unternehmen, ergänzt durch die großherzogliche Verordnung vom 12. Oktober 2018, ausgeschlossen sind;
- am 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein;
- ein Motivationsschreiben vorlegen, aus dem die aufgetretenen Probleme hervorgehen.
Die Bewerbungen werden online eingereicht - bitte beachten Sie, dass die Bewerbungen bis zum 31. Dezember 2020 offen sind.
2. Validierung der Anspruchsberechtigung - Wahl des Dienstleistungsanbieters
Die Auswahlkriterien werden von Luxinnovation geprüft, die dann dem Unternehmen seine Eignung bestätigt oder nicht.
Das Unternehmen wählt einen Berater aus der Liste der zugelassenen Berater aus und sendet seinen Antrag an das Ministerium.
3. Programm
Nach Erhalt des Empfangsbestätigungsschreibens des Ministeriums kann die Begleitung durch den gewählten Berater beginnen.
4. Pauschale Beihilfe
Der Einsatz des Beraters beträgt zwischen 5 und maximal 25 Arbeitstage auf der Grundlage eines Tagessatzes von 1200 € ohne MwSt. Sie muss Gegenstand eines ordnungsgemäß genehmigten Kostenvoranschlags sein. Eine öffentliche Pauschalbeihilfe in Höhe von 50 % des Gebührenbetrags wird nach Eingang des Antrags beim Minister direkt an das Unternehmen gezahlt (nach Vorlage von Belegen).
- Sie können einen Antrag direkt auf der Website von Luxinnovation einreichen.
- Sie können sich direkt auf der Website von Luxinnovation als Berater bewerben.
Haben Sie noch Fragen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt an die Berater von Luxinnovation zu stellen.
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Kurzarbeit
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Wo kann ich weitere Informationen finden?- Guichet.lu - FAQ
- Hotline des Wirtschaftsministeriums : 8002 9191
- Hotline #BoostHandwierk der Chambre des Métiers : (+352) 42 67 67 – 550
Welche Fristen gelten für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Neustart?
Welche Fristen gelten für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Neustart?Mit dem Ende der Corona-Krise und der Wiederbelebung der Wirtschaft gelten ab Juli bis zum 31. Dezember 2020 neue Bedingungen zur Gewährung von Kurzarbeit für Unternehmen, die von der durch COVID-19 verursachten Krise betroffen sind.
Vor diesem Hintergrund wurden die Fristen für die Beantragung der Kurzarbeit im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung für die nächsten zwei Monate wie folgt festgelegt:
- Anträge für den Monat Juli 2020 müssen zwischen dem 20. und dem 26. Juni 2020 einschließlich via MyGuichet.lu eingereicht werden.
- Anträge für den Monat August müssen zwischen dem 1. und dem 12. Juli einschließlich via MyGuichet.lu eingereicht werden.
Anträge für die Monate September, Oktober, November und Dezember müssen via MyGuichet.lu jeweils bis spätestens zum 12. Tag des Vormonats, für den die Kurzarbeit beantragt wird, eingereicht werden (z. B. Anträge auf Kurzarbeit im Monat September müssen vor dem 12. August gestelllt werden). In keinem Fall kann die Kurzarbeit rückwirkend gewährt werden.
Ist die Kurzarbeit kumulierbar mit den zukünftigen Beihilfen im Rahmen des "Neistart Lëtzebuerg"?
Ist die Kurzarbeit kumulierbar mit den zukünftigen Beihilfen im Rahmen des "Neistart Lëtzebuerg"?Im Rahmen des Programms „Neistart Lëtzebuerg“ gibt es einen Gesetzentwurf (parlamentarische Nr.: 7612) für die Einführung einer befristeten Beihilfe für den Einzelhandel in Geschäften. Diese zukünftige Beihilfe schließt eine Kumulierung mit der Kurzarbeit ausdrücklich aus. Es ist daher wichtig zu wissen, dass Sie, wenn Sie in den Monaten Juli, August und September auf Kurzarbeit zurückgreifen, Sie keinen Anspruch auf die befristete Beihilfe haben.
Welche neuen Bestimmungen gelten für die Kurzarbeit nach dem Krisenzustand?
Welche neuen Bestimmungen gelten für die Kurzarbeit nach dem Krisenzustand?Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass bestimmte Sektoren stärker betroffen sind und entweder nur langsam oder nicht in naher Zukunft wieder auf das gleiche Aktivitätsniveau wie vor der Gesundheitskrise zurückkehren werden, wurden vier Möglichkeiten für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld vereinbart:
- Industrieunternehmen werden weiterhin von der konjunkturellen Kurzarbeitsregelung profitieren;
- Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Tourismus und der Veranstaltungsbranche („gefährdete Branchen“) werden von einem beschleunigten Zugang zur Teilarbeitslosigkeit aus strukturellen Gründen profitieren können, ohne dass die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer begrenzt wird. Bei erwiesener Notwendigkeit können diese Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 auf wirtschaftliche Entlassungen bis zu einer Höchstgrenze von 25 % ihrer Beschäftigten zurückgreifen, analog zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur Einrichtung eines Neubelebung- und Solidaritätsfonds für Unternehmen;
- Unternehmen, die von der Gesundheitskrise betroffen sind, mit Ausnahme von Industrieunternehmen und Unternehmen in gefährdeten Branchen, können im Rahmen des Schnellverfahrens ebenfalls auf Kurzarbeit aus strukturellen Gründen zurückgreifen, sofern sie keine Entlassungen vornehmen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu erhalten. In diesem Fall darf jedoch der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten in den Monaten Juli und August 25%, in den Monaten September und Oktober 20% und in den Monaten November und Dezember 15% der Belegschaft nicht überschreiten. In diesem Zusammenhang ist ein Arbeitnehmer definiert als jeder Arbeitnehmer, der im laufenden Monat zur Kurzarbeit angemeldet wurde, unabhängig von der Anzahl der Kurzarbeitsstunden.
- Schließlich müssen Anträge von Unternehmen in gefährdeten Sektoren, die mehr als 25% ihrer Belegschaft entlassen, sowie von allen anderen Unternehmen, die Entlassungen vornehmen wollen, einen sogenannten "traditionellen" Kurzarbeitsantrag einreichen. In solchen Situationen kann die Zulassung zur Kurzarbeit nur dann gewährt werden, wenn die Unternehmen Umstrukturierungspläne aufstellen. Diese Pläne werden in Form eines Sanierungsplans im Falle von kleinen Unternehmen mit weniger als fünfzehn Beschäftigten oder in Form eines Plans zur Erhaltung der Arbeitsplätze gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 513-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs für Unternehmen mit mehr als fünfzehn Beschäftigten erstellt.
Alle Informationen dieser Pressemitteilung der ADEM finden Sie auf adem.lu (nur FR)
Wie kann ich einen Antrag auf Kurzarbeit stellen?
Wie kann ich einen Antrag auf Kurzarbeit stellen?Das Unternehmen oder dessen Bevollmächtigter (z. B. ein Steuerberater) stellt den Antrag mithilfe des Online-Assistenten, der über den professionellen Bereich auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Der Antragsteller benötigt dazu ein LuxTrust-Produkt (z. B. Token, Smartcard oder Signing stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID). Das Online-Formular finden Sie unter MyGuichet.lu.
Alle über einen anderen Kommunikationskanal eingereichten Anträge werden weder berücksichtigt noch bearbeitet.
Ab dem 18. Juni 2020 ist die Hotline zur Kurzarbeit (Tel. 8002-9191) werktags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr telefonisch erreichbar, um Fragen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Neustart zu beantworten.
Kann ein Auszubildender weiterhin am Kurzarbeitsverfahren teilnehmen?
Kann ein Auszubildender weiterhin am Kurzarbeitsverfahren teilnehmen?Nein. Laut Informationen des Wirtschaftsministeriums können Unternehmen ab dem 1. Juli keine Kurzzeit für Auszubildende beantragen.
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"Neistart Letzebuerg"
Neustart- und Solidaritätsfonds (Fonds de relance et de solidarité) für Unternehmen zur Unterstützung der von der Gesundheitskrise am stärksten betroffenen Sektoren ("gefährdete Sektoren")
Neustart- und Solidaritätsfonds (Fonds de relance et de solidarité) für Unternehmen zur Unterstützung der von der Gesundheitskrise am stärksten betroffenen Sektoren ("gefährdete Sektoren")Die Chambre des Métiers informiert über eine neue Beihilfe für den Einzelhandel, die auch verschiedenen Aktivitäten des Handwerks zur Verfügung steht..Es geht um die folgenden 19 "dem Einzelhandel gleichgestellten Tätigkeiten": 1° Bäcker; 2° Metzger; 3° Caterer; 4° Florist; 5° Uhrmacher; 6° Juwelier-Goldschmied; 7° Optiker; 8° Stylist; 9° Schneider; 10° chemische Reinigung - Wäscherei; 11° Schuhmacher und Schuh-Reparateur; 12° Orthopäde und Bandagist; 13° Friseur; 14° Schönheitspfleger (Kosmetiker); 15° Pediküre; 16° Maniküre - Visagist; 17° Innendesigner (Raumausstatter); 18° Elektriker; 19° Pflegesalon für Hunde und Katzen.
Höhe der Beihilfe:
Die Höhe der Beihilfe ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten und der Anzahl der Selbständigen mit einem monatlichen (degressiven) Betrag von:
- 1.000 Euro für den Monat Juli 2020;
- 750 Euro für den Monat August 2020;
- 500 Euro für den Monat September 2020.
Der monatliche Gesamtbetrag darf die Schwelle von 50.000 Euro nicht überschreiten.
Die Beihilfe erfolgt in Form von monatlichen Kapitalzuschüssen.
Kriterien der Förderwürdigkeit:
Beihilfen können unter folgenden Bedingungen gewährt werden:
- das Unternehmen ist ein Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen (das Mittelunternehmen darf am 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein);
- der Betrieb war bereits vor dem 15. März 2020 tätig;
- das Unternehmen verfügt über eine Niederlassungserlaubnis für die Ausübung einer gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeit;
- der Betrieb ist beim Centre Commun de la Securité Sociale (CCSS) registriert (gilt nur für Unternehmen, die Personal beschäftigen, d.h. Selbständige ohne Personal benötigen keine Bescheinigung des CCSS);
- der Umsatz für das Finanzjahr 2019 beträgt mindestens 15.000 Euro;
- die Tätigkeit musste gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 eingestellt werden oder das Unternehmen hat im Zeitraum zwischen dem 15. März 2020 und dem 15. Mai 2020 einen durchschnittlichen oder monatlichen Umsatzverlust von mindestens 50% erlitten;
- der Betrieb hat am 1. Juni 2020 seine Tätigkeit in allen Geschäften wieder aufgenommen, ohne sie danach eingestellt zu haben;
- das Unternehmen erhält während des Monats, für den die Beihilfe beantragt wird, keine Kurzarbeitsbeihilfen für die Beschäftigten;
- der Betrieb hat weder in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, noch in den vorangegangenen förderfähigen Monaten Entlassungen aus Gründen vorgenommen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers begründet liegen.
Antrag auf Unterstützung:
Die Beihilfe muss für jeden Monat beantragt werden, in dem das Unternehmen unterstützt werden möchte.
Der Antrag muss bis zum letzten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, auf den er sich bezieht, beim Wirtschaftsministerium eingehen.
Das Antragsformular wird in Kürze auf Guichet.lu zur Verfügung stehen.
Welche Aktivitäten fallen unter den Neustart- und Solidaritätsfonds?
Welche Aktivitäten fallen unter den Neustart- und Solidaritätsfonds?Die folgenden Aktivitäten kommen für den Neustart- und Solidaritätsfonds in Frage:
- Hotels und Campingplätze ;
- Gaststättenbetriebe;
- Bars mit oder ohne Unterhaltung;
- Großhändler für Lebensmittel und Getränke;
- Aktivitäten vom Caterer außerhalb seines Ladens;
- Reisebüros und Reiseveranstalter;
- Personenbeförderung mit Taxis und andere Personenbeförderung am Boden;
- Pensionen für Tiere;
- Veranstaltungsagenturen;
- Betrieb von Veranstaltungsorten, Tagungs-, Kongress- und Ausstellungsstätten;
- Vermietung von Möbeln, sanitären Einrichtungen, Küchen- und Tafelgeschirr für Events;
- Fotografie, Druck und Grafik für Veranstaltungszwecke;
- Werbeobjekte, Displays und Werbeverteilung für Veranstaltungen;
- Beschilderung, Druck und Großformat,
- Bau von Ausstellungsständen;
- Künstlerische Agenturen (Karriereplanung, Vertragsverhandlungen, Projektmanagement in Bezug auf
künstlerische Aktivitäten); - Audiovisuelle Produktionen, Video, Ton, Licht;
- Produzenten und Organisatoren von Live-Auftritten/Konzerten/Kongressen (Organisatoren, Moderatoren,
reisender Schausteller); - Studios und Tonproduktion;
- Bühnenbild;
- Filmvorführungen;
- Jahrmarkthändler;
- Fitnesszentren, Tanzschulen;
- Indoor-Spielplätze;
- Vergnügungsparks;
- Interpreten.
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Sonstige Beihilfen
Die „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ der SNCI. Worum geht es?
Die „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ der SNCI. Worum geht es?Die Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft (Société Nationale de Crédit et d’Investissement - SNCI) hat eine „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ von bis zu 400 Millionen Euro eingerichtet, was einer Hebelwirkung von insgesamt fast 700 Millionen Euro, einschließlich Bankfinanzierung, entspricht.
Diese „Anti-Krisen-Sonderfinanzierung“ (Financement Spécial Anti Crise - FSAC) richtet sich an luxemburgische KMU und Großunternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen.
Die Auszahlung der SNCI erfolgt auf Antrag der Bank des Kunden – ohne weitere Formalitäten.
Finden Sie weitere Details auf:
- der Internetseite der SNCI in französischer Sprache
- der Internetseite von Guichet.lu in deutscher Sprache
Was sind die Maßnahmen des Office du Ducroire?
Was sind die Maßnahmen des Office du Ducroire?Aufgrund der aktuellen Krise, hat das ODL sein Angebot für luxemburgische Export-Unternehmen verstärkt und folgende Maßnahmen ergriffen:
- Erhöhung der Deckungsquote der Exportversicherung, bei Verträgen die während der Krise geschlossen wurden;
- Zusammenarbeit mit der Mutualité de Cautionnement bei der Einführung eines Versicherungsschutz, die es ermöglicht zur Verfügung stehende Kapazität zu erhöhen;
- Flexibilisierung der "Bankkreditversicherung", die es den Banken ermöglicht, das Nichtrückzahlungsrisiko von Export-Krediten an luxemburgische Unternehmen teilweise zu reduzieren. Das ODL lockert die geltenden Bedingungen, insbesondere durch eine Erhöhung der Deckungsquote und durch die Ausweitung der in Frage kommenden Bankkredite;
- Erhöhung der Deckungsquote bei Bankgarantie-Versicherungen, die sich an Banken luxemburgischer Unternehmen richtet, um die von der Bank gewährte Garantielinie zu versichern, und Einbeziehung von Importgarantien in den Versicherungsumfang;
- Verkürzung der Karenzzeit, die es ermöglicht Unternehmen im Schadensfall schneller zu entschädigen;
- Verkürzung der Rückzahlungsfrist für Rechnungen, die im Rahmen dieser Finanzhilfe bezahlt wurden.
Zur Webseite des ODL (in englischer und französischer Sprache verfügbar)
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Optimierung der Arbeitszeit
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Optimierung der Arbeitszeiten im Falle eines Aktivitätsrückgangs
Wie kann ich auf Kurzarbeit zurückgreifen?
Wie kann ich auf Kurzarbeit zurückgreifen?Die neuen Bestimmungen der Kurzarbeit sind oben erklärt (Siehe Statliche Beihilfen - Kurzarbeit)
Wie kann ich Teilzeitarbeitsverträge nutzen?
Wie kann ich Teilzeitarbeitsverträge nutzen?Wenn der Rückgang der Tätigkeit dauerhaft ist, kann der Arbeitgeber in Erwägung ziehen, die Arbeitszeit der betroffenen Arbeitnehmer zu reduzieren, um ihnen Teilzeitverträge anzubieten.
Der Arbeitgeber muss jedoch die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer einholen, um die Änderungen an bestehenden Arbeitsverträgen vorzunehmen.
Es sei darauf hingewiesen, dass es möglich ist, die Tages-/Wochenarbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten flexibler zu gestalten, aber in Ermangelung eines POT oder einer Gleitzeit muss die im Arbeitsvertrag festgelegte Wochenarbeitszeit eingehalten werden.
Darüber hinaus darf die Überschreitung 20 % der im Arbeitsvertrag oder im POT festgelegten Arbeitszeit nicht überschreiten - es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor - und auch nicht die normale Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten des Unternehmens überschreiten.
In Ermangelung einer Zustimmung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber noch die Möglichkeit, eine Arbeitszeitverkürzung mit dem Verfahren für eine wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags zum Nachteil des Arbeitnehmers gemäß Artikel L.121-7 des Arbeitsgesetzes durchzusetzen.
Dieses Verfahren ist jedoch nicht geeignet, wenn der Arbeitgeber schnell reagieren muss, weil es die gleiche Frist wie bei einer Entlassung erfordert, d.h. zwischen 2 und 6 Monaten, je nach Dienstalter des Arbeitnehmers.
Nützlicher Link :
Arbeitsrechtliche Notizen. Arbeitsblatt 6: Änderung eines Arbeitsvertrags
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Optimierung der Arbeitszeit bei erhöhter Aktivität
Welches sind die traditionellen Optimierungsmechanismen für die Arbeitszeit?
Welches sind die traditionellen Optimierungsmechanismen für die Arbeitszeit?Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit dem Aufschwung mit einer Zunahme der Aktivitäten konfrontiert sind, können die traditionellen Optimierungsmechanismen nutzen, um die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vorübergehend zu verlängern.
Zusätzlich zu den rechtlichen Hypothesen einmaliger Abweichungen (z.B. Überstunden) gibt es Mechanismen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiteinteilung: die Einführung eines Arbeitsorganisationsplans (POT), oder die Gleitzeitregelung.
Nützliche Links:
Cahier Juridique Droit du Travail, Blatt 13: Flexibilisierung der Arbeitszeit
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Arbeitsvereinbarungen aufgrund der Gesundheitskrise
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Telearbeit
Telearbeit muss durch eine Änderung des Arbeitsvertrags formalisiert werden
Telearbeit muss durch eine Änderung des Arbeitsvertrags formalisiert werdenWenn der Krisenzustand zur Telearbeit von vielen Arbeitnehmern geführt hat, ist empfohlen, dass die Arbeitgeber die Bedingungen durch Änderungen der Arbeitsverträge festlegen und die Personaldelegation im Voraus informieren.
Dieser Formalismus ist wichtig, nicht nur um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten, sondern auch für die Deckung möglicher Unfälle, die sich während der Telearbeit ereignen können durch die Unfallkasse.
Nützliche Links :
- Die Regeln für die Telearbeit sind durch eine großherzogliche Verordnung vom 15. März 2016 geregelt
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Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen
Welche Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen gelten im Arbeitsrecht?
Welche Gesundheits- und Sicherheitsverpflichtungen gelten im Arbeitsrecht?Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, und dies ist eine Ergebnisverpflichtung.
Im Rahmen des Kampfes gegen Covid-19 wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, durch das abgeänderte Gesetz des 17. Juli 2020 präzisiert, und eine Anzahl von Maßnahmen eingeführt.
Dieses Gesetz wurde durch ein Gesetz vom 23. September 2020 und ein Gesetz vom 29. Oktober 2020 geändert.
Die Bestimmungen sind nicht mehr zeitlich begrenzt, mit Ausnahme der Ausgangssperre, die bis zum 30. November 2020 gelten soll.
Das abgeänderte Gesetz vom 17. Juli 2020 schreibt das Tragen von Masken inklusive vor:
- Für alle Aktivitäten, die ein Publikum willkommen heißen und die an einem geschlossenen Ort stattfinden..
- Für jede Versammlung, an der mehr als vier Personen teilnehmen und die in einem geschlossenen Raum oder unter freiem Himmel stattfindet.
- Bei Versammlungen von zehn oder mehr Personen bis einschließlich 100 Personen (Verbot über 100 Personen) müssen die Personen nicht nur eine Maske tragen, sondern auch Sitzplätze zugewiesen bekommen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Weitere außergewöhnliche Maßnahmen dieses abgeänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020:
- Die für den HORECA-Sektor geltenden Präventionsmaßnahmen gelten auch für Kantinen und gelegentliche Speiseplätze, insbesondere die Verpflichtung, eine maximale Anzahl von 4 Personen pro Tisch und nur Sitzplätze mit einem Mindestabstand zwischen den Tischen von 1,5 Metern vorzusehen.
- Quarantäne von Personen mit hohem Infektionsrisiko :
- Personen, die innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen oder einem positiven Ergebnis mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen sind.
- Dauer von 7 Tagen vom letzten Kontakt mit der infizierten Person, und unter der Bedingung, dass sich die Person einem Test vom 6. Tag an unterzieht.
- Die Quarantäne wird automatisch aufgehoben, wenn der Test negativ ist, Test, der erst ab dem 6. Tag stattfinden kann.
- Die Quarantäne wird um bis zu 7 Tage verlängert, wenn die Person sich weigert, sich am 6. Tag testen zu lassen.
- Der Quarantäne kann gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (oder eine Schulbefreiung) beigefügt werden.
- Isolierung der infizierten Personen mit einem 10-tägigen Verbot, das Gelände zu verlassen.
Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer auch verpflichtet ist, die vom Arbeitgeber getroffenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Falls ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass eine ernste und unmittelbare Gefahr für ihn besteht, muss er dies unverzüglich dem Arbeitgeber melden und kann sich aus der Gefahr entfernen, falls sich die Gefahr nicht beheben lässt.
Falls ein Arbeitnehmer beabsichtigt, sich eigenständig aus sich aus der Gefahrenzone zu entfernen, wird dem Arbeitgeber geraten, keine übereilten Sanktionen zu ergreifen, sondern sich von der ITM bestätigen zu lassen, dass die Maßnahmen zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit ordnungsgemäß umgesetzt wurden, und Lösungen für die Besorgnis des Arbeitnehmers anzubieten.
Nützlicher Link :
- Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen empfiehlt es sich, auf die praktischen Empfehlungen für Handwerksbetriebe zurückzugreifen, die der Multisektorale Arbeitsmedizinische Dienst in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer entwickelt hat.
Was muss der Arbeitgeber beachten falls ein Arbeitnehmer durch Covid-19 gefährdet ist?
Was muss der Arbeitgeber beachten falls ein Arbeitnehmer durch Covid-19 gefährdet ist?Menschen, die als gefährdet oder anfällig für Covid-19 gelten, gehören zu Bevölkerungsgruppen, die ein größeres Risiko haben, schwere Formen zu entwickeln, auf die die Wiederbelebungsstation eingewiesen zu werden oder zu sterben, und diese "Anfälligkeit" entspricht den Kriterien der Empfehlung des Gesundheitsdirektors vom 22. April 2020, die vom Hohen Rat für Infektionskrankheiten bestätigt wurde.
Nach einer Konsultation kann der behandelnde Arzt ein Anfälligkeitszeugnis ausstellen. Bei diesem Anfälligkeitszeugnis handelt es sich keineswegs um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern um eine Bescheinigung, die die gefährdete Person ihrem Arbeitgeber und der Arbeitsmediziner mitteilen muss.
Nach Erhalt sorgt der Arbeitgeber dafür, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit sicher und gesund verrichten kann, entweder durch die Gestaltung seiner Arbeit (gestaffelte Arbeitszeiten, nicht öffentlich zugängliche Arbeitsplätze, Arbeitsplatzgestaltung, besondere Regelungen usw.) oder, wenn möglich, durch Telearbeit.
Folglich werden diese Bescheinigungen von der CNS nicht als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingetragen und somit nicht der Krankenversicherung angelastet. Wenn der Arbeitnehmer ein Geldtransportmittel an den Arbeitgeber übermittelt und dieser seine Gültigkeit in Frage stellt, hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer zu einer ärztlichen Gegenuntersuchung einberufen zu lassen, um festzustellen, ob er tatsächlich arbeitsunfähig ist.
Um mehr zu erfahren - STM: Gefährdete Personen und Arbeit?
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Direkte Deckung des Krankengeldes für die Monate April bis Juni 2020 und die Verpflichtung des Arbeitgebers
Die direkte Übernahme der Verantwortung durch die CNS
Die direkte Übernahme der Verantwortung durch die CNSEin Gesetz vom 20. Juni 2020 verlängerte die Krisenmaßnahme, wonach die Krankengeldzahlungen für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 direkt vom Nationalen Gesundheitsfonds übernommen werden.
Die Verpflichtung des Arbeitgebers aus der Lohnfortzahlung
Die Verpflichtung des Arbeitgebers aus der LohnfortzahlungUnabhängig von der direkten Betreuung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer während der Lohnfortzahlung (d.h. am Ende des Monats, in den der 77. Krankheitstag fällt) für den vollen Lohn und andere Leistungen aus dem Arbeitsvertrag entschädigt wird.
Wenn während des Lohnfortzahlungszeitraums auf der vom CNS erstellten Abrechnung eine Differenz auftaucht, die direkt gedeckt wäre, muss der Arbeitgeber diese direkt an den Arbeitnehmer auszahlen.
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Urlaub zur Unterstützung der Familie / aus familiären Gründen
Urlaub zur Unterstützung der Familie bis zum 25. November 2020 verlängert
Urlaub zur Unterstützung der Familie bis zum 25. November 2020 verlängertZur Erinnerung: Zweck dieses Urlaubs ist es, Arbeitnehmer und Selbständige zu begleiten, die sich nach der vorübergehenden Schließung eines zugelassenen Dienstes aufgrund der Covid-19-Pandemie um Erwachsene in einer behinderten oder älteren Situation kümmern müssen.
Die Verlängerung dieses Sonderurlaubs ergibt sich aus dem Gesetz vom 20. Juni 2020 zur Einführung eines Urlaubs zur Unterstützung der Familie im Rahmen des Kampfes gegen die Covid-19-Pandemie (Mémorial A n° 533 vom 25. Juni 2020).
Urlaub aus familiären Gründen: Rückkehr zum allgemeinen Recht ab dem 15. Juli 2020
Urlaub aus familiären Gründen: Rückkehr zum allgemeinen Recht ab dem 15. Juli 2020Die Ausnahmeregelungen zum Familienurlaub für Arbeitnehmer und Selbständige mit unterhaltsberechtigten Kindern sind seit dem 16. Juli 2020 nicht mehr in Kraft, und es gelten wieder die traditionellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.
Zur Erinnerung: Das Recht auf Urlaub aus familiären Gründen steht Selbständigen nicht mehr zu, und dieses Recht beschränkt sich einerseits auf die vom Gesetz je nach Altersgruppe des Kindes vorgesehene Anzahl von Tagen und andererseits auf ein ärztliches Attest, das die Anwesenheit des Arbeitnehmers mit dem Kind rechtfertigt.
Es sei daran erinnert, dass ab dem Alter von 13 Jahren ein Urlaub aus familiären Gründen nur im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes fällig ist.
Rechtsgrundlage: Artikel L.234-50 ff. des Arbeitsgesetzes.
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Beendigung von Arbeitsverträgen / automatische Beendigung von Arbeitsverträgen
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Abbruch während der Probezeit
Wie ist das Verfahren zur Beendigung von Verträgen während der Probe?
Wie ist das Verfahren zur Beendigung von Verträgen während der Probe?Wärend des Krisenzustandes wurde die Probezeit in einem Arbeits- oder Lehrvertrag in zwei Fällen ausgesetzt:
- falls ein Unternehmen aufgrund eines Regierungsbeschlusses schließen musste, wird die Probezeit ab dem Datum der Schließung ausgesetzt;
- falls der Arbeitnehmer oder Lehrling, und sei es auch nur für kurze Zeit, für teilarbeitslos erklärt wurde, wird die Probezeit ab der Aufnahme in diese Sonderregelung ausgesetzt.
Laut dem Gesetz vom 20. Juni 2020 (Mém. A N° 538 du 25 juin 2020) wurde der noch verbleibende Teil der Probezeit am Tag nach dem Ende des Krisenzustands (also am 25. Juni 2020) wieder aufgenommen.
Nützlicher Link :
Arbeitsrechtliche Notizen. Blatt 9. Beendigung des Probearbeitsverhältnisses
Wiederholung des Webinars Chambre des Métiers vom 20. Mai 2020:
Me Guy Castegnaro zur Frage der Beendigung von Probeverträgen
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Abbruch während der Arbeitsunfähigkeit
Welches Verfahren gilt für die Kündigung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist?
Welches Verfahren gilt für die Kündigung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist?Das Prinzip von Artikel L.121-6 (3) des Arbeitsgesetzbuches ist, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der sich krankheitsbedingt für arbeitsunfähig erklärt hat, auch aus schwerwiegenden Gründen, während eines Zeitraums von 26 Wochen nicht entlassen darf.
Dieser Zeitraum von 26 Wochen wurde um den Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung vom 8. April 2020 zur Abweichung von Artikel L. 121-6 des Arbeitsgesetzes (d.h. ab 8. April 2020) und dem Ende des Krisenzustands verlängert. (großherzoglichen Verordnung vom 17/4/2020)
Im Krisenzustand ist der Arbeitgeber, der vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß informiert wurde oder im Besitz des ärztlichen Attests ist, nicht befugt, dem Arbeitnehmer die Beendigung seines Arbeitsvertrags mitzuteilen. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, dem Arbeitnehmer die Beendigung seines Arbeitsvertrags ab dem ersten Tag der 27. Woche mitzuteilen.
Nützlicher Link :
Arbeitsrechtliche Notizen. Blatt 27. Der Schutz des Arbeitnehmers, der wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist
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Abbruch während eines Urlaubs aus familiären Gründen / zur Unterstützung der Familie
Welches Verfahren gilt für die Kündigung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer aus familiären Gründen / zur Unterstützung der Familie beurlaubt ist?
Welches Verfahren gilt für die Kündigung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer aus familiären Gründen / zur Unterstützung der Familie beurlaubt ist?Ein Arbeitnehmer, der aus familiären Gründen beurlaubt ist, und ein Arbeitnehmer, der zur Unterstützung der Familie beurlaubt ist, sind vor Entlassung geschützt, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor.
Für weitere Informationen:
Wiederholung des Webinars der Handwerkskammer vom 20. Mai 2020
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Abbruch und die Kurzarbeit
Welches Verfahren gilt für die Kündigung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist?
Welches Verfahren gilt für die Kündigung eines Arbeitsvertrags, wenn der Arbeitnehmer in Kurzarbeit ist?Kurzarbeit wird beschrieben als die Bereitstellung von "Subventionen ... für Arbeitgeber, die sich, anstatt Entlassungen vorzunehmen, verpflichten, den Arbeitsvertrag ihres Personals aufrechtzuerhalten ...". (Artikel L.511-3 des Arbeitsgesetzes).
Nach diesem Prinzip und für die Dauer des Zeitraums, in dem Kurzarbeit gewährt wird :
- darf ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden;
- jedoch kann ein Arbeitnehmer, der sich in Kurzarbeit befindet, aus persönlichen Gründen entlassen werden, z.B. wegen schweren Fehlverhaltens oder beruflicher Inkompetenz.
Weitere Informationen:
Wiederholung des Webinars der Chambre des Métiers vom 20. Mai 2020
Me Guy Castegnaro über die Beendigung des Arbeitsvertrags und Kurzarbeit
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Klarstellung zum Entlassungsverfahren
Welches Verfahren ist im Falle einer Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen zu befolgen?
Welches Verfahren ist im Falle einer Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen zu befolgen?In Luxemburg wird traditionell die Auffassung vertreten, dass der Richter die Angemessenheit einer Sanierungsmaßnahme nicht beurteilt, weil der Arbeitgeber bei der Organisation seines Unternehmens über einen großen Handlungsspielraum und Ermessensspielraum verfügt.
Andererseits muss der Arbeitgeber in der Lage sein, klar zu kommunizieren, welche wirtschaftlichen Umstände zu der Entlassung geführt haben bzw. welche Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen für die kostengünstigere Führung des Unternehmens erforderlich sind.
Es sei daran erinnert, dass der Arbeitgeber, wenn er mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, das Comité de conjoncture über jede Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen informieren muss, und zwar spätestens zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung.
Nützlicher Link :
- Arbeitsrechtliches Notizbuch: Blatt 31. Wirtschaftliche Gründe
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Automatische Beendigung eines Arbeitsvertrags
Automatische Beendigung eines Arbeitsvertrags
Automatische Beendigung eines ArbeitsvertragsGemäß Artikel L.125-4 des Arbeitsgesetzes endet der Arbeitsvertrag automatisch an dem Tag, an dem die Rechte des Arbeitnehmers auf Krankengeld erschöpft sind.
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Gesetzes über soziale Sicherheit ist der Anspruch auf Krankengeld auf 78 Wochen Krankheit während eines Bezugszeitraums von 104 Wochen beschränkt.
Die Berechnung dieses Rechts wurde jedoch während der Dauer des Krisenzustands ausgesetzt: Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten, die zwischen dem 18. März 2020 und dem 24. Juni 2020 eingetreten sind, wird daher nicht berücksichtigt.
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Angehörige von Drittstaaten
Angehörige von Drittstaaten
Angehörige von DrittstaatenBis zum 31. Dezember 2020 sind verschiedene Ausnahmeregelungen in Bezug auf den freien Personenverkehr und die Einwanderung vorgesehen.
Diese Maßnahmen umfassen:
- die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, bis zum 31. August 2020
- das Prinzip des Einreiseverbots für Drittstaatsangehörige in das Hoheitsgebiet des Großherzogtums Luxemburg bis zum 31. Dezember 2020, sofern nicht per Gesetz oder Durchführungsverordnung Ausnahmen vorgesehen sind.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 20. Juni 2020 zur Einführung bestimmter vorübergehender Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung des geänderten Gesetzes vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung).
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Berufsausbildung
Kann ein Auszubildener, dessen Klasse wegen eines isolierten positiven Falles abgeschirmt wurde, in seinen Ausbildungsbetrieb gehen?
Kann ein Auszubildener, dessen Klasse wegen eines isolierten positiven Falles abgeschirmt wurde, in seinen Ausbildungsbetrieb gehen?Wenn ein isolierter positiver Fall in der Klasse auftritt, informiert die Schule den Ausbildungsbetrieb.
Wenn das Unternehmen dem Auszubildenden ständiges Tragen der Maske und die Einschränkung sozialer Kontakte nicht garantieren kann, wird empfohlen, dass das Unternehmen den Schüler für die Dauer seiner Abschirmung vom Unterricht auch von seiner Ausbildung im Unternehmen freistellt.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu der Berufsausbildung haben, stehen Ihnen die Kollegen vom Service Apprentissage gerne zur Verfügung: +352 42 67 67 - 520 oder This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
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Screening / Large scale testing
Kann ich die Codes, die ich im August erhalten habe, immer noch für das Screening verwenden?
Kann ich die Codes, die ich im August erhalten habe, immer noch für das Screening verwenden?Nein.
Die Screening-Initiative im Bau- und Reinigungssektor wurde Anfang September abgeschlossen. Infolgedessen sind Codes, die Sie mit der August-Post erhalten haben, nicht mehr verwendbar, und Sie können keine neuen Codes erhalten.
Die Ergebnisse dieser Screening-Initiative zeigten, dass die fraglichen Sektoren nicht ernsthaft von VIDOC-19-Infektionen betroffen waren, weshalb die Gesundheitsdirektion die Entscheidung traf, keine zweite Screening-Initiative für diese Sektoren zu starten.
Ein Mitarbeiter benötigt einen negativen Test für eine Auslandsreise für das Unternehmen. Wie kann er sich testen lassen?
Ein Mitarbeiter benötigt einen negativen Test für eine Auslandsreise für das Unternehmen. Wie kann er sich testen lassen?Für den Fall, dass einer Ihrer Mitarbeiter (aus geschäftlichen Gründen) in ein Land reisen muss, das einen negativen Test verlangt, kann der Mitarbeiter beim House of Entrepreneurship einen Code zur Terminvereinbarung für den PCR-Test anfordern. (in einer von den verschiedenen staatlichen Teststationen)
Sie können das House of Entrepreneurship unter +352 42 39 39 - 330 oder This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. kontaktieren.
Mein Mitarbeiter kehrt von einer privaten Auslandsreise zurück. Wie kann er getestet werden?
Mein Mitarbeiter kehrt von einer privaten Auslandsreise zurück. Wie kann er getestet werden?Für den Fall, dass einer Ihrer Mitarbeiter von einem Urlaub/einer Privatreise ins Ausland zurückkehrt, kann dieser Mitarbeiter an einer der Teststationen getestet werden.
Der Mitarbeiter kann (ohne einen Code zu benötigen) einen Termin bei Guichet.lu vereinbaren, indem er angibt, wann und in welchem Land er im Ausland reiste.
Mein Mitarbeiter geht auf eine private Reise ins Ausland. Wie kann er sich testen lassen?
Mein Mitarbeiter geht auf eine private Reise ins Ausland. Wie kann er sich testen lassen?Wenn einer Ihrer Mitarbeiter auf Privaturlaub/Reise ins Ausland geht, kann dieser Mitarbeiter an einer der Teststationen geprüft werden.
Der Mitarbeiter kann auf Guichet.lu einen Termin (ohne Code) vereinbaren, indem er angibt, wann und in welchem Land er ins Ausland reisen oder Urlaub nehmen wird.
Sanitäre Maßnahmen de-DE
Staatliche Beihilfen de-DE
Optimierung der Arbeitszeit de-DE
Mesures sanitaires fr-FR
Les aides étatiques fr-FR
Arbeitsvereinbarungen aufgrund der Gesundheitskrise de-DE
Optimisation du temps de travail fr-FR
Aménagement des modalités de travail en raison de la crise sanitaire fr-FR
Résiliation des contrats de travail / cessation automatique des contrats de travail fr-FR
Beendigung von Arbeitsverträgen / automatische Beendigung von Arbeitsverträgen de-DE
Apprentissage fr-FR
Berufsausbildung de-DE
Dépistage / Large scale testing fr-FR
Screening / Large scale testing de-DE