| Die durch das Programm "wirtschaftliche Stabilisierung" eingeführte Sonderhilfen |
| Hilfe | Begünstigter | Kriterien für die Anspruchsberechtigung | Beträge | Benötigte Informationen | Antragsformular |
| Rückzahlbare Beihilfen, um vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzuhelfen | Alle Unternehmen | - Das Unternehmen muss unter einen der Tätigkeitsbereiche fallen, die in der entsprechenden großherzoglichen Verordnung festgelegt sind. Ein Unternehmen, das Tätigkeiten in mehr als einem Abschnitt ausübt, kommt nur für die in der oben genannten Verordnung genannten Tätigkeiten in Betracht;
- Vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten ;
- Das Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit bereits vor dem unvorhersehbaren Ereignis ausübte;
- Direkter Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten.
| - Rückzahlbarer Vorschuss von maximal 50% der erstattungsfähigen Kosten;
- Erstattungsfähige Kosten:
- Personalkosten (Geschäftspersonal oder Berufseinkommen der Selbständigen ≤2,5x SSM) ;
- Mietkosten (max. € 10.000 pro Monat pro Einzelunternehmen).
| - Name des antragstellenden Unternehmens/Antragstellers ;
- Beweise für vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten und direkter Kausalzusammenhang zwischen unvorhersehbarem Ereignis und vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten ;
- Nachweis eines Einzelunternehmens;
- Jahresabschlüsse für das letzte abgeschlossene Finanzjahr oder, falls zutreffend, alle anderen verfügbaren Finanzdaten ;
- Liste der erstattungsfähigen Kosten und deren Betrag ;
- Vereinfachter Wiederherstellungsplan ;
Kontoauszug. | Guichet.lu |
| Die durch das Programm "Neistart Lëtzebuerg" eingeführte Sonderhilfen |
| Hilfe | Begünstigter | Kriterien für die Anspruchsberechtigung | Beträge | Benötigte Informationen | Antragsformular |
| Wirtschaftsförderungs- und Solidaritätsfonds für Unternehmen ("gefährdete Sektoren") | Alle Unternehmen | -
Die über diesen Fonds gewährten Beihilfen betreffen die Tourismus-, Veranstaltungs-, Kultur- und Unterhaltungsbranche und zielen auch auf handwerkliche Tätigkeiten ab, die eng mit den oben genannten Sektoren, genauer gesagt mit dem Veranstaltungsbereich verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Tätigkeit der "Feinköche" (traiteur), Taxiunternehmen, das Handwerkscluster "Kommunikation, Multimedia und Unterhaltung" sowie bestimmte Kunsthandwerke. (siehe Detailliste auf Guichet.lu) -
Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn die folgenden 5 Förderkriterien erfüllt sind: -
Das Unternehmen die Tätigkeiten, für die es die Beihilfe beantragt, bereits vor dem 15. März 2020 ausgeübt hat und diese Tätigkeiten in dem Monat ausführt, für den die Beihilfe beantragt wird ; -
Es ist beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) registriert; -
Sein Umsatz für das Finanzjahr 2019 mindestens 15.000 EUR beträgt; -
Das Unternehmen in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, oder in den Monaten, die für die Beihilfe in Frage kommen, nicht mehr als 25% seiner Beschäftigten aus Gründen entlassen hat, die nicht in der Person des Beschäftigten liegen; -
Es einen Verlust von mindestens 25% ihres monatlichen oder durchschnittlichen Monatsumsatzes in den Monaten Juni bis November 2020 im Vergleich zu denselben Monaten des Finanzjahres 2019 oder im Vergleich zum durchschnittlichen Monatsumsatz erlitten hat. Das Unternehmen, das für eine Unterstützung aus dem Fonds in Frage kommt, wird auch die Möglichkeit haben, strukturelle (beschleunigte) Kurzarbeit zu beantragen. | - Die Höhe der Beihilfe ergibt sich durch Multiplikation der Zahl der Vollzeitbeschäftigten inkl. der Selbständigen mit einem der folgenden Beträge:
- 1 250 EUR pro Selbständiger und pro Arbeitnehmer, der in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, eine Erwerbstätigkeit ausübt;
- 250 EUR pro Arbeitnehmer, der in dem Monat, für den Beihilfe beantragt wird, vollzeitig in Kurzarbeit ist.
- Der Gesetzesentwurf sieht die Anwendung einer doppelten Schwelle für die Gewährung von Beihilfen vor: eine Obergrenze ist auf 85 % des entgangenen Umsatzes festgelegt, die andere hängt von der Größe des Unternehmens ab (10.000 EUR pro Monat für Kleinstunternehmen; 50.000 EUR pro Monat für kleine Unternehmen; 100.000 EUR pro Monat für mittlere und große Unternehmen).
- Von Juni bis November 2020 können Unternehmen monatliche Beihilfen gewährt werden, wenn sie im gleichen Zeitraum mindestens 25% ihres Umsatzes gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 oder gegenüber dem Monatsdurchschnitt des Jahres 2019 verloren haben.
- Die Hilfe wird in Form von Kapitalzuschüssen erfolgen und muss für jeden Monat beantragt werden, in dem das Unternehmen unterstützt werden möchte.
| - Den Namen des antragstellenden Unternehmens ;
- Die Größe des Unternehmens, einschließlich der Belege, gemäß Anhang I der oben genannten Verordnung (EU) Nr. 651/2014;die Jahresabschlüsse für das Finanzjahr 2019 oder gegebenenfalls andere verfügbare Finanzdaten, wie z.B. doppelte Buchführung oder Einkommenssteuererklärungen;
- Ein Dokument, aus dem der Umsatzverlust nach Artikel 3 Absatz 5 hervorgeht, oder, wenn das Unternehmen ein solches Dokument nicht vorlegen kann, eine Schätzung des Umsatzverlustes ;
- Eine Erklärung über das Personal des Unternehmens, das die im Anhang genannte Tätigkeit ausübt, mit Angabe der nationalen Kennziffern und der Belegungsrate, einschließlich der Angaben über das Personal, das in dem Monat, der Gegenstand des Antrags ist, in Kurzarbeit ist;
- Die Registriernummer des Unternehmens beim Gemeinsamen Zentrum für Soziale Sicherheit und die Bescheinigung über den Anschluss der Selbständigen ;
- Eine Erklärung, die die Einhaltung von Artikel 3, Punkt 4° bescheinigt;
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass keine Verurteilung im Sinne von Artikel 1 Absatz 5 vorliegt und dass kein Konkursverfahren anhängig ist ;
- Gegebenenfalls eine Erklärung über andere De-minimis-Beihilfen, die in den beiden vorangegangenen Steuerjahren und im laufenden Steuerjahr erhalten wurden.
| Guichet.lu |
| Investitionsbeihilfen zur Ankurbelung der Investitionen der Unternehmen in Zeiten von COVID-19 |
| Hilfe | Begünstigter | Kriterien für die Anspruchsberechtigung | Beträge | Benötigte Informationen | Antragsformular |
| Investitionsbeihilfe zugunsten eines Entwicklungsprojekts | Alle Unternehmen | - Gültige Niederlassungsgenehmigung, die vor dem 18. März ausgestellt wurde
- Umsatzeinbußen von mindestens 15 %in den Monaten April, Mai und Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Steuerjahres 2019 oder zum monatlichen Durchschnitt des Umsatzes des Steuerjahres 2019
Unternehmen, welche vor dem 1. Januar 2020 in finaziellen Schwierigkeiten waren sind ausgeschlossen | - Kleinst- und Kleinunternehmen: 30% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 20.000€
- Mittelunternehmen: 25% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 50.000€
- Großunternehmen: 20% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 250.000€
Für Investitionen von Entwicklungsprojekten im Rahmen der Kreislaufwirtschaft wird die Beihilfe um 20 % erhöht. | - Name und Größe des Unternehmens;
- Jahresabschluss des Steuerjahres 2019, einschließlich eines Nachweises des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 und eines Nachweises, dass dieser Rückgang auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist;
- Beschreibung des Projekts;
- Beginn und Ende des Projekts;
- gegebenenfalls ausführliche Beschreibung der Einhaltung der Kriterien einer Kreislaufwirtschaft und der Alternativinvestition oder der Energiebilanz der Situation vor und nach dem Investitionsprojekt oder des Übertreffens der Umweltnormen;
- Durchführungsort des Projekts;
- Auflistung der Kosten des Projekts;
- Form und Höhe der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
- Finanzierungsplan des Investitionsprojekts;
- Nachweis, dass das Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 nicht in Schwierigkeiten war und dass der Arbeitgeber innerhalb der letzten 4 Jahre keine zweimal wegen Schwarzarbeit oder Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt verurteilt wurden
| Guichet.lu |
| Investitionsbeihilfe zugunsten eines Projekts zur Prozess- und Organisationsinnovation | Alle Unternehmen | - Gültige Niederlassungsgenehmigung, die vor dem 18. März ausgestellt wurde
- Umsatzeinbußen von mindestens 15 %in den Monaten April, Mai und Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Steuerjahres 2019 oder zum monatlichen Durchschnitt des Umsatzes des Steuerjahres 2019
Unternehmen, welche vor dem 1. Januar 2020 in finaziellen Schwierigkeiten waren sind ausgeschlossen | - Kleinst- und Kleinunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 20.000€
- Mittelunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 50.000€
- Großunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 250.000€
| - Name und Größe des Unternehmens;
- Jahresabschluss des Steuerjahres 2019, einschließlich eines Nachweises des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 und eines Nachweises, dass dieser Rückgang auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist;
- Beschreibung des Projekts;
- Beginn und Ende des Projekts;
- gegebenenfalls ausführliche Beschreibung der Einhaltung der Kriterien einer Kreislaufwirtschaft und der Alternativinvestition oder der Energiebilanz der Situation vor und nach dem Investitionsprojekt oder des Übertreffens der Umweltnormen;
- Durchführungsort des Projekts;
- Auflistung der Kosten des Projekts;
- Form und Höhe der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
- Finanzierungsplan des Investitionsprojekts;
- Nachweis, dass das Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 nicht in Schwierigkeiten war und dass der Arbeitgeber innerhalb der letzten 4 Jahre keine zweimal wegen Schwarzarbeit oder Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt verurteilt wurden
| Guichet.lu |
| Investitionsbeihilfe zugunsten eines Projekts zur Energieeffizienz oder zum Übertreffen der Umweltnormen | Alle Unternehmen | - Gültige Niederlassungsgenehmigung, die vor dem 18. März ausgestellt wurde
- Umsatzeinbußen von mindestens 15 %in den Monaten April, Mai und Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Steuerjahres 2019 oder zum monatlichen Durchschnitt des Umsatzes des Steuerjahres 2019
Unternehmen, welche vor dem 1. Januar 2020 in finaziellen Schwierigkeiten waren sind ausgeschlossen | - Kleinst- und Kleinunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 20.000€
- Mittelunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 50.000€
- Großunternehmen: 50% der förderfähigen Kosten für ein Investment von min. 250.000€
| - Name und Größe des Unternehmens;
- Jahresabschluss des Steuerjahres 2019, einschließlich eines Nachweises des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 und eines Nachweises, dass dieser Rückgang auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist;
- Beschreibung des Projekts;
- Beginn und Ende des Projekts;
- gegebenenfalls ausführliche Beschreibung der Einhaltung der Kriterien einer Kreislaufwirtschaft und der Alternativinvestition oder der Energiebilanz der Situation vor und nach dem Investitionsprojekt oder des Übertreffens der Umweltnormen;
- Durchführungsort des Projekts;
- Auflistung der Kosten des Projekts;
- Form und Höhe der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
- Finanzierungsplan des Investitionsprojekts;
- Nachweis, dass das Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 nicht in Schwierigkeiten war und dass der Arbeitgeber innerhalb der letzten 4 Jahre keine zweimal wegen Schwarzarbeit oder Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt verurteilt wurden
| Guichet.lu |
| Beihilfen verfügbar im Rahmen der "KMU-Regelung" |
| Hilfe | Begünstigter | Kriterien für die Anspruchsberechtigung | Beträge | Benötigte Informationen | Antragsformular |
| Investitionsbeihilfe | Kleine- und mittelgroße Unternehmen | - Antrag im Voraus;
- Ein einziges Unternehmen;
- Nicht in finanziellen Schwierigkeiten zu sein (Ausnahme: junge Unternehmen von < 3 Jahren) ;
- Keine Beihilfen für den Ersatz von Maschinen.
| - Kleine Unternehmen: 20% der Investitionen ;
- Mittlere Unternehmen: 10% der Investitionen;
- Min. Hilfe = 1.000 €.
| - Den Namen und die Größe des Unternehmens;
- Eine Beschreibung des Investitionsprojekts, einschließlich des Beginn- und Enddatums;
- Eine Beschreibung der Funktionsweise des Investitionsprojekts und des wirtschaftlichen Potenzials;
- Den Standort des Investitionsprojekts ;
- Die Gesamtkosten des Projekts ;
- Eine Liste der förderfähigen Kosten des Investitionsprojekts ;
- Die betrieblichen Vorteile und Kosten, falls vorhanden;
- Einen Finanzierungsplan;
- Die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsprojekt erforderlichen Finanzierung
| Guichet.lu |
| Beihilfe für sonstige Investitionen | Kleine- und mittelgroße Unternehmen | - Antrag im Voraus oder nach Investition;
- Ein einziges Unternehmen;
- Nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein (Ausnahme: junge Unternehmen von < 3 Jahren);
- Beihilfen für den Ersatz von Maschinen
| - Kleine Unternehmen: 20% (falls im Voraus beantragt)/20.000 € (falls im Nachhinein beantragt) ;
- Mittelgroße Unternehmen: 10% (falls im Voraus beantragt)/10.000 € (falls im Nachhinein beantragt);
- max. 200.000 € über 3 Jahre mit max. 100.000 € pro Antrag;
- Min. Unterstützung = € 1.000.
| - Den Namen und die Größe des Unternehmens;
- Eine Beschreibung des Projekts, einschließlich Anfangs- und Enddatum;
- Den Standort des Projekts;
- Eine Liste der Projektkosten;
- Die Form der Beihilfe und die Höhe der für das Investitionsprojekt erforderlichen Finanzierung ;
- Eine Erklärung zu bereits in der Vergangenheit erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen.
| Guichet.lu |
| Beihilfe für Beratungsdienste | Kleine- und mittelgroße Unternehmen | - Antrag im Voraus ;
- Diese Ausgaben: 1) keine ständige oder periodische Tätigkeit sind; 2) nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehört;
- Hilfe für die Dienste externer Berater;
- Einzelunternehmen;
- Nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein (Ausnahme: junge Unternehmen, die < 3 Jahre alt sind).
| - 50% der erstattungsfähigen Ausgaben für Beratung
| - Den Namen und die Größe des Unternehmens;
- Eine Beschreibung des Projekts, einschließlich Anfangs- und Enddatum;
- Den Standort des Projekts;
- Eine Liste der Projektkosten;
- Einen Finanzierungsplan;
- Die Form der Unterstützung und die Höhe der für das Projekt erforderlichen Mittel.
| Guichet.lu |